Wie viel Elterngeld kann ich bekommen? Die Höhe Deines Elterngeldes


Das Elterngeld soll Dich finanziell unterstützen, wenn Du Dein Baby selbst betreuen möchtest und Du deswegen weniger oder gar nicht mehr arbeitest.

Doch wie viel Elterngeld kannst Du bekommen? Diese Frage versuchen wir im Folgenden zu klären:

Wovon hängt die Höhe des Elterngelds ab?

Die Höhe des an Dich ausgezahlten Elterngelds ist abhängig von folgenden Faktoren:

  • Beantragst Du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?
  • Wie viel Einkommen hattest Du im Bemessungszeitraum?
  • Wie viel Einkommen hast Du nach der Geburt in der Zeit, in der Du Elterngeld beziehst?
  • Bekommst Du noch andere staatliche Leistungen?
  • Bekommst Du Zwillinge oder Mehrlinge?
  • Hat Dein Baby bereits weitere Geschwister?

Wenn Du wenig oder sogar gar kein Einkommen im Bewilligungszeitraum hattest, dann erhältst Du den Mindestsatz, bzw. Basissatz.

Beim Basiselterngeld sind das 300 €, beim ElterngeldPlus 150 €.

Der höchste mögliche Elterngeld-Satz beträgt 1.800 € monatlich beim Basiselterngeld bzw. 900€ monatlich beim ElterngeldPlus. Dafür musst Du vorher ab 2.770 € aufwärts verdient haben.

Um die Höhe des Elterngelds zu berechnen, müssen einige Schritte durchgeführt werden. So einfach ist die Berechnung nämlich nicht!

Schritt 1: Die Ermittlung des Bemessungszeitraums

Der Bemessungszeitraum beschreibt 12 Monate, deren durchschnittliches Einkommen relevant für Deinen Elterngeld-Bezug ist. Bei Nicht-Selbstständigen ist der Bemessungszeitraum die 12 Monate vor dem Mutterschutz (bei Müttern), bzw. vor der Geburt des Babies (bei Vätern). Bei Selbstständigen bezieht sich der Zeitraum auf das letzte Wirtschaftsjahr. 

Schritt 2: Die Ermittlung des Einkommens

Das Einkommen dieser 12 Monate wird zusammengerechnet und dann durch 12 geteilt, so entsteht ein durchschnittliches Einkommen. Herausgerechnet werden sonstige und steuerfreie Bezüge, z.B. das Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Bonuszahlungen, sowie steuerfreie Einnahmen (z.B. Einnahmen als Übungsleiter).

Das Ergebnis ist das laufende Arbeitsentgelt.

Schritt 3: Die Berechnung des Elterngeldbruttos

Wenn Du angestellt bist, dann wird nun der Arbeitnehmerpauschbetrag vom laufenden Arbeitsentgelt abgezogen. Das sind 83,33 € pro Monat.

Schritt 4: Die Ermittlung der Steuermerkmale und der Steuerabzug

Nun geht es um die Bereinigung des Bruttos um steuerrelevante Merkmale. Dadurch werden Steuer- und Sozialabgaben-Pauschbeträge von dem Arbeitsentgelt abgezogen.

Dabei geht es um diese Steuermerkmale und Sozialversicherungsmerkmale:

  • um Deine Steuerklasse (aus dem Grund ist es manchmal sinnvoll, während der Schwangerschaft die Steuerklasse zu wechseln)
  • um die Kirchensteuerpflicht (falls Du in der Kirche bist)
  • um Deine Kinderfreibeträge
  • um die Rentenversicherungspflicht und die Rentenversicherung
  • um die Kranken- und Pflegeversicherung
  • und um die Arbeitslosenversicherung.

Durch diese Steuermerkmale werden die Steuerabzüge für Einkommenssteuer, Soli und Kirchensteuer berechnet, sowie die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung (9%), Rentenversicherung (10%) und die Arbeitslosenversicherung (2%).

Schritt 5: Das Elterngeld-Netto

Aus diesen Schritten entsteht das Elterngeld-Netto:

Elterngeld-Brutto – Steuerabzüge – Sozialversicherungsabzüge

Dieses Netto sollte ähnlich Deinem normalen Netto-Gehalt sein.

Schritt 6: Die Elterngeldersatzrate

Die Elterngeldersatzrate beschreibt den prozentualen Satz, den Du von Deinem Elterngeld-Netto als Elterngeld bekommst. Diese Ersatzrate reicht von 65 – 100% und ist abhängig von Deinem Elterngeld-Netto.

Mehr Elterngeld für Geringverdienerinnen und Geringverdiener

Wenn Du vor der Geburt Deines Kindes weniger als 1.240 € Netto-Einkommen hattest, bekommst Du mehr Elterngeld. Denn dann steigt der Prozentsatz, den Du von Deinem Einkommens-Unterschied als Elterngeld bekommst. Je weniger Netto-Einkommen Du hattest, desto größer ist der Prozentsatz:

Wenn Du zwischen 1.240 und 1.200 € hattest, steigt der Prozentsatz in kleinen Schritten von 65 % auf 67 %. Bei 1.238 € bekommst Du 65,1 %, bei 1.236 € bekommst Du 65,2 % und so weiter.

Wenn Du zwischen 1.200 € und 1.000 € hattest, bekommst Du 67 %.

Wenn Du weniger als 1.000 € hattest, steigt der Prozentsatz wieder in kleinen Schritten auf bis zu 100 %. Je 2 €, die Dein Einkommen unter 1.000 € lag, steigt der Prozentsatz um 0,1 %. Bei 998 € bekommen Sie 67,1 %, bei 996 € bekommst Du 67,2 % und so weiter.

Du bekommst in jedem Fall den Elterngeld-Mindestbetrag, auch wenn Du gar kein Einkommen hattest.

Hier findest Du eine genaue Liste der Ersatzraten.

Schritt 7: Die Anrechnung von Einkommen nach der Geburt

Alles, was Du nach der Geburt und während des Elterngeld-Bezugs an Geld verdienst, wird auf Dein Elterngeld angerechnet. Leider gibt es da keinen Freibetrag oder ähnliches.

Die Elterngeld-Höhe, die errechnet wurde, wird zunächst auf 2.770 € gekappt. Danach wird der Betrag berechnet, der Dir durch die Betreuung des Kindes wegfällt (durch die Ermittlung der Differenz zum Zuverdienst nach der Geburt des Kindes). Dieser Zuverdienst wird genauso auf das Netto bereinigt wie das Einkommen im Bemessungszeitraum.

Wenn Du nach der Geburt weiterarbeitest, lohnt sich oft der Antrag auf ElterngeldPlus.

Hier gibt es mehr Infos über die Berechnung von ElterngeldPlus und Einkommen nach der Geburt. CTA

Schritt 8. Der Geschwisterbonus

Hast Du bereits Kinder (entweder eins unter 3 Jahre oder zwei unter 6 Jahren), dann bekommst Du 10% Deines Elterngelds als Bonus dazu.

Schritt 9: Der Mehrlingszuschlag

Wenn Du Zwillinge oder Mehrlinge bekommst, dann erhältst Du zwar nicht das doppelte Elterngeld, aber Du bekommst einen Zuschlag von 300 € beim Basiselterngeld, bzw. 150 € beim ElterngeldPlus.

Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld. ElterngeldPlus ist aber in der Höhe begrenzt auf die Hälfte dessen, was Du als Basiselterngeld theoretisch bekommen würdest, wenn Du nach der Geburt kein Einkommen hättest. Diese Grenze nennt man „Deckelungsbetrag“. Dafür kannst Du ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld.

Wenn Du nach der Geburt kein Einkommen hast, ist das ElterngeldPlus immer halb so hoch wie das Basiselterngeld. Du kannst Dich also beispielsweise für ElterngeldPlus entscheiden, um den Zeitraum zu verlängern, in dem Du Elterngeld bekommst. Dein Elterngeld wird dann insgesamt nicht weniger, sondern nur auf einen längeren Zeitraum verteilt.

ElterngeldPlus kann sich besonders lohnen, wenn Du nach der Geburt Einkommen hast – zum Beispiel, weil Du Teilzeit arbeitest. Dann kann es sein, dass das ElterngeldPlus genauso hoch ist wie das Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem kannst Du ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld.

Höhe des Elterngeldes

Das klingt alles sehr verwirrend? Durch unseren Rechner weißt Du ganz genau, was zu tun ist und was Dich erwartet!

Zum Antrag

Unter gewissen Voraussetzungen erhältst Du weitere Monate Elterngeld; durch den Partnerschaftsbonus und die Partnerschaftsbonusmonate. Die Höhe des Elterngelds, welches Du in diesen Monaten erhältst, ist genauso hoch wie die restlichen Monate.

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