Eine Adoption ist eine wundervolle Sache. Du ermöglichst einem Kind das Leben bei Dir und auf diesem Weg tolle, neue Chancen.
Doch wie sieht es mit dem Elterngeld und der Elternzeit aus? Schließlich haben Eltern mit leiblichen Kindern einige Vorteile bei der Kindererziehung.
Wir erzählen in diesem Text genau, welche Ansprüche Du als Adoptivmutter oder Adoptivvater hast.
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Jetzt Elterngeld beantragen!Habe ich einen Anspruch auf Elterngeld bei Adoption?
Die einfache Antwort auf diese Frage ist: Ja! Für Adoptivkinder bekommst Du Elterngeld. Und auch für die sogenannte Adoptionspflege, und somit für Kinder, die mit dem Ziel der Adoption in Deinem Haushalt wohnen, hast Du Anspruch auf Elterngeld.
Wann und wie lange bekomme ich Elterngeld für mein Adoptivkind?
Normalerweise haben Eltern ab der Geburt des Kindes einen Anspruch auf Elterngeld. Da Adoptivkinder ja in den seltensten Fällen direkt nach der Geburt in einem neuen Zuhause einziehen, gilt diese Regel natürlich nicht für diese.
Adoptiveltern haben Anspruch auf Elterngeld ab dem Tag, an dem das Kind in den Haushalt aufgenommen wird. Dabei ist nicht relevant, ob das Adoptionsverfahren noch läuft oder schon abgeschlossen ist.
Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld oder 24 Monate ElterngeldPlus. Dazu kommen Partnermonate und Partnerschaftsbonusmonate.
Die Voraussetzung für diesen Bezug ist, dass die Eltern (oder auch nur ein Elternteil) sich um die Betreuung des Kindes kümmern und dafür weniger oder gar nicht arbeiten.
Hier findest Du mehr Infos zu den Voraussetzungen für Elterngeld.
Diesen Anspruch haben Adoptiveltern genauso. Allerdings kannst Du als Adoptivmama oder Adoptivpapa bis zum 8. Geburtstag des Kindes Elterngeld beziehen!
Ihr seid ein gleichgeschlechtliches Paar und Du möchtest das Kind Deiner Partnerin/Deines Partners adoptieren? Hier findest Du Infos zum Elterngeld bei gleichgeschlechtlichen Paaren!
Der Geschwisterbonus bei Adoptivkindern
Wenn mehr als nur ein Kind bei Dir leben, dann kannst Du den Geschwisterbonus erhalten. Das sind 10% des Elterngelds „on top“.
Auch für Adoptivkinder bekommst Du den Geschwisterbonus. Folgende Voraussetzungen gelten für den Anspruch:
- In Deinem Haushalt wohnt bereits ein Kind unter 3 Jahren
ODER
- In Deinem Haushalt wohnen bereits zwei Kinder unter 6 Jahren
ODER
- In Deinem Haushalt wohnt bereits ein behindertes Kind unter 14 Jahren.
Für Adoptivkinder gibt es noch einen Extra-Bonus, hier gilt nämlich nicht das Alter, sondern der Einzug in den Haushalt. Erst wenn Dein Adoptivkind 14 Jahre ist, erhältst Du für dieses keinen Geschwisterbonus mehr.
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Jetzt Elterngeld beantragen!Habe ich einen Anspruch auf Elternzeit mit Adoptivkind?
Für die Elternzeit gelten für Adoptiveltern die gleichen Regeln wie für Eltern mit leiblichen Kindern!
Du hast ein Recht auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind.
Diesen Anspruch bekommst Du ab dem Zeitpunkt, an dem das Kind in Deinen Haushalt aufgenommen wird, bis zum 8. Geburtstag des Kindes. Die Regeln sind also genauso wie die für das Elterngeld.
Die Aufnahme in den Haushalt wird gleichgesetzt mit dem Geburtstag eines leiblichen Kindes und ist somit auch relevant für Anmeldefristen und den Kündigungsschutz.
Elterngeld und Elternzeit bei Auslandsadoptionen
Für Auslandsadoptionen gelten die gleichen Regeln und Ansprüche wie für Inlandsadoptionen.
Wichtig ist dabei immer der Zeitpunkt, an dem das Kind in den Haushalt aufgenommen wird. Bei einer Auslandsadoption ist die Bestimmung dieses Zeitpunkts nicht immer ganz einfach.
Das Familienministerium spricht davon, wann das Adoptivkind Dir und Deiner Familie überlassen bzw. übergeben wird. Wenn Du ins Ausland fährst, um das Kind dort abzuholen, kann dies somit der Gerichtstermin sein oder der Tag, an dem das Kind zu Dir ins Hotel zieht.
Die Reise ins Ausland an sich beschreibt noch nicht die Überlassung des Adoptivkindes.
Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld bei Adoptionen
Die Mutterschutzfrist ist dafür da, um Mütter und ihre Babies kurz vor und nach der Entbindung zu schützen. Es geht hier also um einen körperlichen Schutz vor Gesundheitsrisiken.
Da es bei Adoptivmüttern keine Gesundheitsrisiken gibt, fallen Mutterschutzfristen und somit auch das Mutterschaftsgeld weg.
Wenn Du einen Säugling adoptierst, dann hast Du aber – bei der gesetzlichen Krankenkasse – einen Anspruch auf eine Hebamme. Diesen Anspruch haben alle gesetzlich versicherten Babies, und somit auch Adoptivkinder.
Elterngeld bei Pflegekindern
Für Pflegekinder gelten nochmal andere Regeln. Denn für ein Pflegekind bekommst Du durch das zuständige Jugendamt monatliches Pflegegeld, um den Lebensunterhalt des Kindes zu decken.
Aus diesem Grund hast Du keinen Anspruch auf Elterngeld bei Pflegekindern.
Allerdings kannst Du – genau wie leibliche Eltern und Adoptiveltern – Elternzeit beantragen und Dich somit die erste Zeit nach dem Einzug des Kindes voll auf Dein Kind statt auf die Arbeit konzentrieren.
Alex
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