Elterngeld bei Zwillingen und Mehrlingen


Wow, Du bekommst Zwillinge! Oder sogar Drillinge?
Das ist toll! Denn Du hast gleich zwei oder mehr wunderbare Leben, die Du bald im Arm halten kannst!

Doch Zwillinge können auch wirklich anstrengend sein und stellen Dich vor viele Herausforderungen. Eine ist die finanzielle. Denn bei Zwillingen bzw. Mehrlingen brauchst Du auch Einrichtung, Erstausstattung, Windeln, Schnuller, Decken und Spielzeug erstmal doppelt! Dazu kommt die Zeit, bzw. Unterstützung. Schließlich hätte man bei Mehrlingen gerne zwei Arme mehr, um die Arbeit zu erledigen.

In diesem Text erzählen wir Dir, welche Förderungen Du erhalten kannst und wie Du unterstützt werden kannst. 

Elterngeld bei Zwillingen und Mehrlingen

Auch wenn Du es wahrscheinlich gebrauchen könntest – Elterngeld gibt es leider nicht doppelt. Denn Elterngeld ist ein Ersatz für das Einkommen, das Dir in der Zeit, in der Du Deine Kinder betreust, wegfällt. Deswegen berechnet sich das Elterngeld erstmal genauso wie bei Einzelgeburten.

Doch es gibt trotzdem etwas Positives: Den Mehrlingszuschlag!

Der Mehrlingszuschlag beim Elterngeld

Bekommst Du Zwillinge oder Mehrlinge, hast Du beim Elterngeld Anspruch auf den Mehrlingszuschlag, eine fixe Summe, die einkommensunabhängig zusätzlich zu Deinem normalen Elterngeldsatz gezahlt wird.

Das sind beim Basiselterngeld 300 € pro Monat und somit beim ElterngeldPlus 150 € pro Monat. 

Mit Drillingen bekommst Du den doppelten Zuschlag, also 600 € bzw. 300 € beim ElterngeldPlus. 

Mit Vierlingen gibt es den dreifachen Zuschlag, also 900€, bzw. 450 €. So geht es dann weiter…

Durch diesen Zuschlag erhöht sich auch der Mindest- bzw. Höchstsatz beim Elterngeld: Als Eltern von einem Kind bekommst Du mindestens 300 €, auch wenn Du z.B. StudentIn bist oder vor der Geburt keiner Arbeit nachgegangen bist. Mit Zwillingen bekommst Du dann 600 €, mit Drillingen sogar 900 €. 

Aber auch die Höchstsumme ist anders, die liegt nämlich normalerweise bei 1.800 €, bei Zwillingen dann aber bei 2.100 € und bei Drillingen sogar bei 2.400 €. 

Wie viel Elternzeit bekomme ich bei Zwillingen, bzw. Mehrlingen?

Elterngeld bekommst Du bei Zwillingen zwar nicht doppelt, dafür aber die Elternzeit! Normalerweise kannst Du Dich für ein Kind für die Elternzeit 3 Jahre freistellen lassen. Bei Zwillingen ist es doppelt so viel, dann bekommst Du 6 Jahre! 

Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld bei Zwillingen

Auch die Mutterschutzfrist ist bei einer Zwillingsgeburt anders geregelt. Dabei ist die Mutterschutzfrist vor dem errechneten Termin gleich, das sind sowohl bei Einzel- als auch Mehrlingsgeburten immer 6 Wochen. 

Nach der Geburt bekommst Du als Zwillingsmama aber 12 Wochen Schutzfrist statt 8 Wochen. Dafür musst Du auch keinen Antrag stellen, das funktioniert automatisch. 

Achtung: Diese Zeit gilt aber schon zur Elterngeld-Zeit! Mehr darüber erfährst Du in unserem Artikel zum Mutterschaftsgeld

Wieviel Mutterschaftsgeld bekomme ich dann?

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist immer gleich (ob Einzel- oder Mehrlingsgeburt), es sind immer 13 € pro Tag durch die Krankenkasse plus den Arbeitgeberzuschuss. Insgesamt kommst Du so auf Dein vorheriges Nettogehalt. 

Als Zwillingsmama bekommst Du dieses aber – wie oben beschrieben – nach der Geburt 12 statt nur 8 Wochen. 

Kindergeld bei Zwillingen

Kindergeld wird für jedes Kind ausgezahlt. Du bekommst für die ersten beiden Kinder jeweils 204 €, für Kind Nr. 3 bekommst Du 210 € und Nr. 4 erhält 235 €. 

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