Steuerklassenwechsel und Elterngeld


Die Steuerklasse in der Schwangerschaft wechseln, um möglichst viel Elterngeld zu erhalten? Ja, das geht! Bestimmt hast Du schon von Freund*innen gehört, die sich über das Thema ausgetauscht haben.

Der Steuerklassenwechsel klingt sehr komplex, wir versuchen Dir das Thema jetzt aber ganz einfach darzustellen!

Die Voraussetzung für diesen Trick, durch den Du Dein Elterngeld erhöhen kannst, ist, dass Ihr verheiratet oder Ihr in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft seid. 

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung und ist ohne Gewähr.

Was hat die Steuerklasse mit der Höhe des Elterngelds zu tun?

Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Deinem Einkommen VOR und NACH der Geburt. Das bereinigte Nettoeinkommen vor der Geburt (abzüglich Steuern und Sozialversicherungen) ist dabei relevant. Es bestimmt die Elterngeldersatzrate und damit auch die finale Höhe des Elterngelds.

„Vor der Geburt“ beschreibt den Bemessungszeitraum: Die 12 Monate vor dem Mutterschutz (als Mutter) bzw. vor der Geburt (als Vater).

Deine Steuerklasse bestimmt als Arbeitnehmer*in somit Dein Netto-Einkommen und deswegen ist es natürlich spannend, wenn Du dieses Netto-Einkommen verändern kannst. 

In welcher Steuerklasse bist Du jetzt?

Wenn Du heiratest, dann kommen Deine Partnerin/Dein Partner und Du automatisch in Lohnsteuerklasse 4. Ihr könnt dann – je nachdem, wer wie viel verdient – überlegen, ob Ihr in Steuerklasse 3 und 5 wechselt, um während des Jahres mehr Geld zur Verfügung zu haben und Euren Steuerabzug geringer zu halten. 

Dies ist meist sinnvoll, wenn einer von Euch 60% des Gesamt-Bruttoeinkommens verdient – wenn diese Person in Steuerklasse III wechselt, habt Ihr das höchste Nettoeinkommen übrig. 

Deine Steuerklasse findest Du übrigens auf Deinem Gehaltsnachweis.

Wer sollte in welche Steuerklasse wechseln?

Die Person, die für die Elternzeit zuhause bleiben möchte, sollte in Steuerklasse 3 wechseln.

Denn in dieser Steuerklasse ist die Steuerbelastung geringer, sodass ein höheres Netto-Einkommen „übrigbleibt“. Und dadurch entsteht eine höhere Elterngeldzahlung!

Steuerklasse IV/IV

Ihr seid beide in Steuerklasse 4? Dann wechselt die Person, die in Elternzeit gehen möchte, in Steuerklasse 3, die andere in Steuerklasse 5.

Steuerklasse III/IV

Ist die Person, die in Elternzeit gehen möchte, bereits in Steuerklasse 3, müsst Ihr gar nichts tun. Ist diese Person allerdings in Steuerklasse 5, dann solltet Ihr jetzt die Klassen wechseln!

Was passiert, wenn die Person, die zuhause bleibt, vorher weniger verdient hat?

Normalerweise wechselt Ihr die Steuerklassen so, dass die Person, die weniger verdient, in Steuerklasse 5 ist und die Person, die mehr verdient, in Steuerklasse 3. Verdient Ihr beide gleich viel, dann seid Ihr am besten in Steuerklasse 4 aufgehoben. 

Während der Schwangerschaft ist der Wechsel dann sinnvoll: Die Person, die zunächst weniger verdient hat und zuhause bleiben möchte, wechselt von Steuerklasse 5 in Steuerklasse 3.

Achtung: Dadurch habt Ihr in dem Jahr vor der Geburt weniger Nettoeinkommen! Denn die Person, die mehr verdient, muss nun mehr an Steuern abdrücken! 

Aber: Durch die Steuererklärung könnt Ihr Euch diesen Nachteil zurückholen. Das funktioniert beim Elterngeld nicht, hier gilt: Das was ausgezahlt wird, kann nicht mehr verändert werden. 

Zunächst sieht der Steuerklassenwechsel also sehr negativ aus, im Endeffekt habt Ihr aber mehr raus. 

Ein Beispiel zum Steuerklassenwechsel für den Elterngeldbezug

Ina ist 30 Jahre alt und verdient 2.800€ brutto pro Monat. 

Sie ist zurzeit in Steuerklasse V und hat somit eine Netto-Auszahlung von etwa 1.545€. Dadurch erhält sie Elterngeld in Höhe von 1004 €. 

Wechselt sie nun von Steuerklasse V in Steuerklasse III, dann hat sie eine Netto-Auszahlung von etwa 2125,00 €. Ihr Elterngeld beträgt dadurch 1380 €. 

Insgesamt erhält sie über 12 Monate gesehen ganze 4.512 € mehr, als wenn sie in Steuerklasse V geblieben wäre!

Wann muss ich die Steuerklasse wechseln, um einen Vorteil beim Elterngeld zu haben?

Die Steuerklasse musst Du spätestens 7 Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, wechseln. Ansonsten ist die Frist verstrichen und Ihr könnt zwar die Steuerklasse wechseln, aber den Steuervorteil nicht mehr nutzen, um Euer Elterngeld zu erhöhen. 

Solltet Ihr aus besonderen Gründen die Steuerklasse mehrfach wechseln, dann gilt die Steuerklasse, in der Ihr die längste Zeit im Bemessungszeitraum gewesen seid. 

Wie wechsle ich die Steuerklasse?

Den Antrag auf Steuerklassenwechsel könnt Ihr beim zuständigen Finanzamt stellen. Achtung: Der Antrag ist nicht rückwirkend möglich, sondern erst für den Folgemonat. 

Unser Tipp zum Steuerklassenwechsel:

Ihr wollt schwanger werden? Dann solltet Ihr Euch gut überlegen, ob Ihr die Steuerklassen nicht schon wechselt, BEVOR Ihr Gewissheit über die Schwangerschaft habt. Durch den nötigen Antrag und die 7 Monate vor dem Mutterschutz, kann es mit dem Wechsel sonst wirklich knapp werden!

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