Elterngeld und Elternzeit als Großeltern – Oma und Opa übernehmen die Kinderbetreuung


Ein Baby verändert alles – manchmal nicht nur das Leben der Eltern, sondern auch das der Großeltern. Wessen Eltern bei der Erziehung und der Betreuung des Kindes gerne unterstützen und voll in ihrer Großeltern-Rolle aufgehen, kann sich meist sehr glücklich schätzen.

In manchen Konstellationen und Fällen ist es sogar sinnvoll, wenn die Großeltern das Neugeborene nicht nur für ein paar Stunden in der Woche übernehmen, sondern die frisch gebackenen Eltern noch mehr unterstützen.

In diesem Text erklären wir, in welchen Fällen Großeltern Anspruch auf Elternzeit haben und in welchen Fällen sie dann auch Anspruch auf Elterngeld haben. 

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Normalerweise haben die leiblichen Eltern eines Babies Anspruch auf Elternzeit. Sie dürfen sich dann 3 Jahre lang um ihr Baby kümmern und genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Außerdem müssen sie nach der Elternzeit die Möglichkeit haben, wieder in ihren Job einzusteigen. Auch bei Adoptionen gibt es natürlich Ansprüche auf Elternzeit.

Doch in speziellen Fällen können auch die Großeltern ihren Anspruch auf Elternzeit stellen.

Wann haben Großeltern Anspruch auf Elternzeit?

Wenn mindestens ein Elternteil noch in der Ausbildung ist und diese vor dem 18. Geburtstag angefangen hat und/oder unter 18 Jahre alt ist, dann können die Eltern ihren Anspruch auf Elternzeit an die Großeltern abgeben.

Das bedeutet: Automatisch haben die Großeltern keinen Anspruch, sondern das Recht auf Elternzeit muss von den Eltern an die Großeltern abgegeben werden. Die Eltern verlieren dadurch den Anspruch auf Elternzeit. Die Eltern dürfen dann beide keine Elternzeit nehmen.

Diese Zeit nennt sich dann auch Großelternzeit

In was für Konstellationen haben Großeltern dann Anspruch auf Elternzeit?

Um die Situation etwas klarer zu machen, geben wir Euch ein Beispiel:

Nela hat mit 16 die kleine Mia auf die Welt gebracht. Sie möchte gerne ihr Abitur machen. Ihr Freund Nico ist 19 und bereits berufstätig. Nelas Eltern unterstützen sie bei ihrer Ausbildung und ihr Vater Holger bietet an, ihre Elternzeit zu übernehmen.

Holger kann nun also solange bis Nela ihr Abitur bestanden hat – längstens aber 3 Jahre – Elternzeit nehmen und kümmert sich in dieser Zeit um Mia.

Die Voraussetzung dafür ist, dass Mia bei Holger wohnt. Da Nela aber noch zuhause wohnt, ist das in diesem Fall kein Problem.

In unserem Beispiel ist es unerheblich, dass Nico schon über 18 Jahre alt ist und keine Ausbildung mehr macht.

Eine Alternative wäre sogar, dass die Eltern von Nico die Betreuung von Mia übernehmen. Dann müsste Mia aber bei Nico’s Eltern wohnen. In der Realität passieren solche Fälle sehr oft, wenn die jungen Eltern dann zusammen bei den Großeltern wohnen. 

Für den Anspruch auf Elternzeit ist es unerheblich, ob die Eltern bei dem Baby wohnen. Nela könnte also auch in einer anderen Stadt wohnen, Mia muss dann aber im Haushalt von Holger wohnen, der die Elternzeit nimmt. 

Beispiel für Großeltern, die Elternzeit nutzen wenn die Eltern diese abtreten
Elterngeld und Elternzeit als Großeltern – Oma und Opa übernehmen die Kinderbetreuung

Wie lange können Großeltern dann Elternzeit nehmen?

Großeltern können solange Elternzeit nehmen, wie die Eltern des Kindes sich noch in der Ausbildung befinden und/oder unter 18 Jahre alt sind. Längstens sind das – wie bei der Elternzeit – 3 Jahre. In dieser Zeit musst Du Dein Enkelkind betreuen.

Was sind die Voraussetzungen für die Großelternzeit?

Die erste Voraussetzung für die Großelternzeit ist, dass die Eltern ihren Anspruch auf Elternzeit an die Großeltern abgeben. Ansonsten gelten dieselben Voraussetzungen für Elternzeit, wie sie für Eltern gelten:

  • Für die Elternzeit musst Du in einem Angestelltenverhältnis sein, Selbstständige haben keinen Anspruch auf Elternzeit.
  • Du lebst mit dem Enkelkind in einem gemeinsamen Haushalt. Schließlich ist die Elternzeit dafür da, dass Du das Kind betreust.
  • Du betreust das Kind selbst.
  • Du arbeitest während der Elternzeit nicht oder nur weniger. Höchstens 32 Wochenstunden (bis September sind es nur 30) sind erlaubt. 
  • Deinen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit musst Du spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Start schriftlich stellen. 

Kann auch die Oma und der Opa Elterngeld beantragen?

Obwohl Großeltern den Anspruch auf Elternzeit haben, haben sie leider keinen Anspruch auf Elterngeld. Diesen haben nur Eltern, welche die Elternzeit nutzen. Allerdings geben in diesem Fall ja die Eltern ihren Anspruch an die Großeltern weiter. Somit haben weder die Eltern einen Anspruch auf Elterngeld, noch die Großeltern.

Elterngeld für Großeltern und weitere Verwandte im Härtefall

Nicht nur Großeltern können den Anspruch auf Elterngeld von den Eltern übernehmen, sondern in Härtefällen auch andere Verwandte bis zum dritten Grad, sowie deren Partner. Das sind dann z.B. auch Urgroßeltern, Tanten und Onkel sowie Geschwister. 

Ein Härtefall besteht, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, ihr Baby selbst zu betreuen. Gründe dafür sind eine schwere Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod sein. Dabei ist wichtig, dass bei beiden Eltern einer der Gründe vorliegen muss.  

Bei diesen Härtefällen ist es meist für die Verwandten, welche die Betreuung des Kindes übernehmen, auch möglich, Elterngeld zu beantragen

Als Voraussetzungen gelten die gleichen Regeln wie sonst auch bei der Elternzeit. 

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