Elterngeld ist eine tolle Erfindung des Staates. Durch die Elterngeldzahlungen wirst Du als Mama und Papa unterstützt, wenn Du ein Kind bekommst und es selbst betreuen möchtest.
Aus dem Grund ist Elterngeld eine Lohnersatzleistung: Elterngeld ersetzt also das Einkommen, das Du normalerweise hättest, wenn Du Dich nicht um Dein Kind kümmern würdest und stattdessen normal arbeiten würdest.
Einige Eltern bekommen allerdings weitere Ersatzleistungen vor und nach der Geburt des Kindes. Nicht immer ist dann klar, inwieweit diese die Höhe des Elterngelds betreffen oder kürzen.
Deswegen erklären wir in diesem Beitrag, welche Ersatzleistungen es gibt und wie die Anrechnung auf das Elterngeld funktioniert.
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Jetzt Elterngeld beantragen!Zuverdienst beim Elterngeld
Grundsätzlich bekommst Du Elterngeld, weil Du – statt Deiner Arbeit nachzugehen – Dich um Dein Kind kümmerst und es selbst betreust.
Darf man dann gar nicht arbeiten, wenn man Elterngeld bezieht?
Trotz Deines Bezugs von Elterngeld darfst Du weiterarbeiten. Allerdings darfst Du höchstens 32 Wochenstunden (bis September sind es nur 30) arbeiten! Arbeitest Du mehr, verlierst Du den Anspruch auf Elterngeld.
Grundsätzlich ist es übrigens meist sinnvoll, ElterngeldPlus zu beantragen, wenn man während des Elterngeldbezugs arbeiten möchte.
Wie wird der Zuverdienst auf das Elterngeld angerechnet?
Dein Einkommen nach der Geburt und während des Elterngeld-Bezugs wird komplett auf Dein Elterngeld angerechnet. Da gibt es leider keinen Freibetrag oder ähnliches.
Das erklären wir noch etwas genauer:
Dein Elterngeld ist abhängig von Deinem Einkommen vor der Geburt, dem Einkommen im Bemessungszeitraum. Dieses Einkommen wird um einige Dinge bereinigt, sodass das Elterngeld-Netto entsteht.
Dein Zuverdienst wird genauso auf das Netto bereinigt.
Wie genau diese Bereinigung funktioniert, erfährst Du in unserem Text zur Elterngeld-Höhe.
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Jetzt Elterngeld-Höhe berechnen!Schließlich wird die Differenz dieser beiden Beträge berechnet. Für das Ergebnis gibt es eine passende Elterngeld-Ersatzrate, also ein Prozentsatz (in der Regel zwischen 65 und 67%), der von der Differenz genommen wird. Das Ergebnis ist dann die Höhe Deines Elterngelds.
Daraus resultiert zunächst, dass das Elterngeld kleiner ist, als wenn kein Einkommen nach der Geburt generiert wird. Denn dann würde der Prozentsatz von dem Einkommen vor der Geburt genommen werden und nicht nur von der Differenz des Einkommens vor und nach der Geburt.
Übrigens: In unserem Text zum ElterngeldPlus erfährst Du, wann es sinnvoll ist, ElterngeldPlus bei einem Zuverdienst nach der Geburt zu beantragen und wie sich Dein Elterngeld dann berechnet!
Hier geht’s zu mehr Infos über das ElterngeldPlus!
Was wird noch auf das Elterngeld angerechnet?
Vor und nach der Geburt gibt es noch weitere Leistungen und Einkommensersatzleistungen, die man als Mutter oder Vater bekommen kann. Grundsätzlich werden diese unterschieden in Leistungen, die Du aufgrund der Geburt des Kindes erhältst und denen, die Du nicht auf Grund der Geburt des Kindes erhältst.
Die ersten Einkommensersatzleistungen, die Du nicht auf Grund der Geburt Deines Kindes erhältst, sind Hartz4 und Arbeitslosengeld:
Die Anrechnung von Hartz 4 und Arbeitslosengeld auf das Elterngeld
Auch als Arbeitslose/r hast Du einen Anspruch auf Elterngeld.
Dabei macht es aber einen Unterschied, ob Du Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehst.
Beim Arbeitslosengeld I gibt es dann noch den weiteren Unterschied, ob Du diese Leistung während des Bemessungszeitraums schon bekommen hast. Nur die Monate im Bemessungszeitraum, in denen Du Dein ganz normales Gehalt bekommen hast, sind relevant für die Berechnung Deines Elterngelds. Die Monate, in denen Du Arbeitslosengeld I bezogen hast (und ja nur etwa 60% Deines Gehalts), werden nicht in die Berechnung einbezogen.
Für den Bezug von Arbeitslosengeld I und Elterngeld gleichzeitig gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder Du beziehst beides gleichzeitig, dann wird allerdings das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Du bekommst dann höchstens 300€ Elterngeld plus das Arbeitslosengeld. Gleichzeitig musst Du dem Arbeitsmarkt für 15 – 30 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen. Diese Lösung bietet sich an, wenn es weitere Betreuungsmöglichkeiten für Dein Kind gibt, z.B. im Familien- und Freundeskreis.
Bei Variante 2 setzt Du mit dem Bezug von Arbeitslosengeld aus und beziehst nur das Elterngeld. Somit gibt es auch keine Anrechnung oder Ähnliches. Ist der Bezug von Elterngeld beendet, dann hast Du weiterhin Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) kannst Du auch gleichzeitig Elterngeld beziehen, allerdings wird das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Meist entsteht so kein Mehrwert.
Allerdings bekommst Du als „Aufstocker“ oder wenn Du vor der Geburt gearbeitet hast und dann arbeitslos geworden bist (aber keinen Anspruch auf ALG I hast), einen Elterngeld-Freibetrag. Dieser berechnet sich durch Dein Einkommen vor der Geburt. Maximal kannst Du dann ALG II und weitere 300€ Elterngeld im Monat erhalten.
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Jetzt Elterngeld beantragen!Die Anrechnung von Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld
Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie soll Mütter und Kinder schützen, indem Mütter in der Zeit rund um die Geburt nicht arbeiten müssen. Denn Mamas, die gesetzlich versichert sind, bekommen in der Mutterschutzfrist das gleiche Einkommen wie vor der Geburt.
Die Mutterschutzfrist startet sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Natürlich gibt es dann noch weitere Regelungen und Verlängerungen, z.B. bei Zwillingen, Frühchen oder Babies, die später kommen als geplant.
In der Mutterschutzfrist erhalten Mamas 13€ pro Kalendertag von der gesetzlichen Krankenkasse. Vom Arbeitgeber werden diese 13€ dann so aufgestockt, dass die Mutter in der Mutterschutzfrist das gleiche Einkommen wie vor der Geburt des Kindes hat.
Wie lassen sich Mutterschaftsgeld und Elterngeld kombinieren?
Zunächst ist ganz wichtig: Wenn Du Elterngeld beziehen möchtest, gehören die 8 (oder mehr) Wochen Mutterschutz nach der Geburt Deines Kindes mit zur Elterngeld-Bezugs-Zeit. Du musst also Elterngeld im Mutterschutz beantragen, wenn Du danach auch Elterngeld beziehen möchtest.
Das Elterngeld bekommst Du dann aber nicht zusätzlich zum Mutterschaftsgeld. Die zuständige Elterngeldstelle prüft, ob das Elterngeld höher wäre als das Mutterschaftsgeld. Ist dies der Fall, bekommst Du Elterngeld, ansonsten das Mutterschaftsgeld des Arbeitgebers und der Krankenkasse.
Tatsächlich ist es selten der Fall, dass das Elterngeld höher ist als das Mutterschaftsgeld, da das Elterngeld durch die Ersatzrate ja meist geringer ist als der Lohn vor der Geburt des Kindes. Allerdings kann das bei 450€ Jobs oder Arbeitslosen manchmal der Fall sein.
Die Anrechnung spezieller Leistungen
Neben den obengenannten Leistungen gibt es noch weitere – meist sehr spezielle – Leistungen, die Du bekommen kannst. Das sind z.B.
- Dienst- und Anwärterbezüge
- Zuschüsse nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften
- mit dem Elterngeld vergleichbare Leistungen aus dem Ausland
Auch diese Leistungen werden komplett auf das Elterngeld angerechnet.
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Jetzt Elterngeld beantragen!Die Anrechnung weiterer Einkommensersatzleistungen auf das Elterngeld
Zusätzlich zu den oben genannten Einkommensersatzleistungen gibt es noch weitere Leistungen. Dazu gehören z.B.
- Krankengeld
- Übergangs- oder Verletztengeld
- Kurzarbeitergeld
- Insolvenzgeld
- Gründungszuschuss
All diese Ersatzleistungen bekommst Du nicht aufgrund der Geburt Deines Kindes, sondern aus anderen Gründen.
Diese Leistungen werden auf das Elterngeld angerechnet. Allerdings bleiben Dir immer 300€ als Anspruch bestehen. Diese 300€ sind anrechnungsfrei und Du bekommst sie also zusätzlich zu der jeweils anderen Ersatzleistung ausgezahlt.
Weitere Einkommensersatzleistungen im Bemessungszeitraum
Wenn Du eine der oben genannten Einkommensersatzleistungen im Bemessungszeitraum erhältst, dann werden diese nicht als Einkommen berücksichtigt. Nur das Geld, das Du tatsächlich verdient hast, ist relevant für die Berechnung Deines Elterngelds.
Die Anrechnung von Elterngeld eines Geschwisterkinds auf das Elterngeld
Nicht selten gibt es den Fall, dass Du bereits ein Kind hast, für das Du Elterngeld beziehst. Für Dein zweites Kind bekommst Du natürlich auch Elterngeld und sogar einen Geschwisterbonus von 10% des Elterngelds!
Allerdings wird das Elterngeld des ersten Kindes angerechnet. Dadurch entsteht meist ein sehr viel geringerer Satz an Elterngeld, als Du es Dir erhoffen würdest.
Du hast allerdings – sobald Du prinzipiell die Voraussetzungen fürs Elterngeld erfüllst – Anspruch auf die 300€ Mindestsatz für das zweite Geschwisterkind in der Zeit, in der Du gleichzeitig Elterngeld für das erste Geschwisterkind beziehst.
Alex
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