Der Bemessungszeitraum beim Elterngeld – was ist das genau und wie finde ich ihn heraus?


Elterngeld ist eine staatliche Förderung für Eltern, die nach der Geburt ihr Kind betreuen möchten und dafür weniger oder gar nicht mehr arbeiten.

Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von drei Faktoren:

  • Dem Einkommen vor der Geburt, im sogenannten Bemessungszeitraum
  • Dem Einkommen nach der Geburt
  • Der Elterngeld-Ersatzrate, die einen prozentualen Bestandteil des Einkommens im Bemessungszeitraum beschreibt.

Im Folgenden erklären wir, wie der Bemessungszeitraum bestimmt wird, welche Unterschiede es bei Angestellten und Selbstständigen gibt und wie Du den Bemessungszeitraum gestalten kannst.

Der Bemessungszeitraum beim Elterngeld

Grundsätzlich ist der Bemessungszeitraum 12 Monate lang. Die Einkünfte in diesem Jahr werden zusammengerechnet und dann wieder durch 12 geteilt – so entsteht das durchschnittliche monatliche Einkommen im Bemessungszeitraum.

Dieses Einkommen wird dann noch um verschiedene Faktoren bereinigt, so entsteht das Elterngeld-Netto-Einkommen, welches für die Berechnung des Elterngelds maßgeblich ist.

Welche 12 Monate gelten als Bemessungszeitraum?

Der Zeitpunkt des Bemessungszeitraums ist zunächst davon abhängig, ob Du selbstständig oder nicht-selbstständig bist und ob Du die Mama oder der Papa bist. Wir erklären das:

Der Bemessungszeitraum bei Angestellten bzw. Nicht-Selbstständigen

Wenn Du nicht selbstständig bist, dann gelten folgende Regel:

  • Als Mutter beschreibt der Bemessungszeitraum die 12 Monate vor Deinem Mutterschutz. 
  • Als Vater sind es die 12 Monate vor der Geburt des Kindes. 

Wie kann ich den Bemessungszeitraum als Angestellte gestalten?

Von diesem Bemessungszeitraum, also den 12 Monaten vor der Geburt bzw. dem Mutterschutz, kannst Du verschiedene Monate ausnehmen. Diese Monate werden dann einfach übersprungen und die jeweiligen davor dafür eingesetzt. Gründe für eine Verschiebung der Monate sind:

  • Du warst im Mutterschutz für ein Geschwisterkind
  • Du hast Elterngeld bekommen für ein Geschwisterkind in dessen ersten 14 Lebensmonaten
  • Du warst aufgrund der Schwangerschaft krank und deswegen ist Dein Einkommen gesunken
  • Du hast Wehrdienst oder Zivildienst geleistet und deswegen weniger Einkommen als im Zeitraum vorher erhalten

Diese Regeln gelten übrigens für Mamas und Papas!

Ein Beispiel zum Bemessungszeitraum bei Nicht-Selbstständigen

Laura und Niklas bekommen im März 2020 den kleinen David. Beide sind angestellt. 

Sechs Wochen vor der Geburt beginnt Lauras Mutterschutz.

Für Laura entspricht der Bemessungszeitraum also den Monaten Januar 2019 bis Januar 2020 (denn im Februar war sie schon im Mutterschutz).

Niklas‘ Bemessungszeitraum geht von Februar 2019 bis Februar 2020 (denn er hat ja keinen Mutterschutz).

Laura ging es nun aber die letzten zwei Monate vor dem Mutterschutz schon sehr schlecht und sie wurde krankgeschrieben. Diese zwei Monate (Januar 2020 und Dezember 2019) werden beim Bemessungszeitraum übersprungen. Stattdessen werden noch die Monate November und Dezember 2018 berücksichtigt.

Niklas hat von September 2018 bis März 2019 Zivildienst geleistet und deswegen sehr viel weniger verdient als in der Zeit davor. Aus dem Grund werden der Februar und März 2019 vom Bewilligungszeitraum ausgenommen. Stattdessen gelten Juli und August 2018 – die Monate vor dem Zivildienst. 

Der Bemessungszeitraum bei Selbstständigen

Der Bemessungszeitraum bei Selbstständigen bezieht sich nicht wie bei Angestellten auf die 12 Monate vor der Geburt, sondern auf das vorherige Wirtschaftsjahr, bzw. den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum.

Das ist schließlich durch Deine Einkommens-Überschussrechnung oder Deine Bilanz auch etwas einfacher nachzuhalten.

Wie kann ich den Bemessungszeitraum als Selbstständige gestalten?

Besonders bei Selbstständigen ist es interessant, den Bemessungszeitraum zu gestalten. Denn Selbstständige verdienen schließlich meist nur Geld, wenn sie auch arbeiten. Eine Krankheit sorgt somit oft für weniger Umsatz.

Aus diesem Grund kannst Du als Selbstständige den Bemessungszeitraum um ein Jahr nach hinten verschieben, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Du hast Elterngeld bekommen für ein Geschwisterkind in dessen ersten 14 Lebensmonaten
  • Du warst für das Geschwisterkind im Mutterschutz
  • Du warst aufgrund der Schwangerschaft erkrankt

Bei einer Verschiebung (die Du beantragen musst), gilt dann der vorherige Veranlagungszeitraum, also das Wirtschaftsjahr davor. 

Hier findest Du mehr Infos zum Elterngeld bei Selbstständigen CTA

Ein Beispiel zum Bemessungszeitraum bei Selbstständigen

Mia und Rufus bekommen im März 2020 die kleine Lia. Beide sind selbstständig.

Für beide gilt das Jahr 2019 als Bemessungszeitraum, schließlich bezieht sich dieser auf das vorangegangene Wirtschaftsjahr.

Mia hat seit Februar 2019 aber Elterngeld für die kleine Nora – die Schwester von Lia – bekommen. Aus dem Grund verschiebt sich der Bemessungszeitraum auf das Jahr 2018.

Der Bemessungszeitraum bei Misch-Einkünften

Hast Du Misch-Einkünfte, also sowohl Einkommen als Angestellte als auch als Selbstständige, dann gelten die gleichen Regeln wie als Selbstständige für den Bemessungszeitraum. 

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