Wenn Du ein Kind bekommst, hast Du in Deutschland sowohl als Mutter, als auch als Vater einen Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld soll Dich finanziell unterstützen, sodass Du nicht arbeiten musst, sondern Dein Kind betreuen kannst.
Grundsätzlich hast Du natürlich auch einen Anspruch auf Elterngeld, wenn Du arbeitslos bist.
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Jetzt Elterngeld beantragen!Wie berechnet sich die Höhe des Elterngelds bei Arbeitslosigkeit?
Die Höhe des Elterngelds berechnet sich aus verschiedenen Faktoren: Dem Einkommen vor der Geburt, der Elterngeldersatzrate und dem Einkommen nach der Geburt.
Elterngeld ist somit eine Einkommensersatzleistung.
Kann ich somit kein Elterngeld bekommen, wenn ich arbeitslos bin?
NEIN! Auch wenn Du arbeitslos bist und vor der Geburt Deines Kindes kein Einkommen verdient hast, hast Du Anspruch auf Elterngeld. Oft haben ja auch Studenten vor der Geburt kein oder nur wenig Einkommen, auch die haben diesen Anspruch.
Dieser Elterngeld-Anspruch liegt bei 300€ beim Basiselterngeld und bei 150€ beim ElterngeldPlus.
Allerdings gibt es einige Regeln und Ausnahmen, die wir hier erläutern. Zunächst einmal ist wichtig, welche Art des Arbeitslosengelds Du vor der Geburt Deines Kindes bezogen hast:
Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II?
In Deutschland gibt es zwei verschiedene Arten des Arbeitslosengelds: Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II, das auch Hartz IV genannt wird.
Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung. Arbeitet man in Deutschland in einem Angestellten-Verhältnis, dann zahlt man monatlich in die Arbeitslosenversicherung ein. Wenn man für mindestens 12 Monate in diese Versicherung eingezahlt hat, dann hat man sich diesen Anspruch auf Arbeitslosengeld I „erwirtschaftet“ und bekommt – je nach Länge der Einzahlung – eine bestimmte Zeit Arbeitslosengeld I.
Die Höhe von Arbeitslosengeld I ist abhängig von Deinem letzten Nettolohn (etwa 60%).
Arbeitslosengeld II, bzw. Hartz IV ist eine Grundsicherung für Arbeitssuchende und sichert den Lebensunterhalt, wenn das Arbeitslosengeld I nicht oder nicht mehr greift. Hast Du also bisher keine 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt oder bist länger arbeitslos, sodass Deine Bezugsmonate abgelaufen sind, dann erhältst Du Arbeitslosengeld II.
Die Höhe dieser Zahlungen ist abhängig von Deiner Bedarfsgemeinschaft, liegt bei einem Erwachsenen aber etwa bei 404€.
Der Bezug von Elterngeld und Arbeitslosengeld I
Zunächst müssen wir unterscheiden zwischen den Auswirkungen von Arbeitslosengeld I auf den Bemessungszeitraum und zwischen der Zeit nach der Geburt während des Elterngeld-Bezugs.
Arbeitslosengeld I im Bemessungszeitraum des Elterngelds
Wenn du im Bemessungszeitraum vor der Geburt Deines Kindes Einkommensersatzleistungen, dazu zählt auch das Arbeitslosengeld I, erhalten hast, dann fließen diese Monate mit 0 Euro in die Berechnung des Elterngeldes mit ein.
Hast Du also im Bemessungszeitraum beispielsweise 5 Monate gearbeitet und 7 Monate Arbeitslosengeld I bezogen, dann werden alle Monate zur Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt und es erfolgt keine Ausklammerung.
Arbeitslosengeld I während des Bezugs von Elterngeld
Wenn Du während des Bemessungszeitraums gearbeitet hast (egal wie lange), hast Du einen Anspruch auf Elterngeld.
Allerdings kannst Du nicht einfach so Arbeitslosengeld I und Elterngeld gleichzeitig beziehen. Für diesen Fall gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten, die Anrechnung des Elterngelds oder das Aussetzen des Arbeitslosengelds.
Arbeitslosengeld I und Elterngeld gleichzeitig beziehen, mit Anrechnung
Wenn Du Arbeitslosengeld I und Elterngeld gleichzeitig beziehst, dann wird das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet, verringert also das Arbeitslosengeld. So kannst Du höchstens 300 € Elterngeld bekommen, die zusätzlich zu Deinem Arbeitslosengeld ausgezahlt werden.
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Jetzt Elterngeld beantragen!Dazu kommt allerdings noch eine weitere Besonderheit: Du musst dem Arbeitsmarkt dabei weiter zur Verfügung stehen, musst also auf Vermittlungsvorschläge weiter eingehen. Schließlich bekommst Du das Arbeitslosengeld I als Überbrückung bis zu Deinem nächsten Job.
Das Amt kann Dich also für 15 – 30 Stunden wöchentlich vermitteln.
Oft lohnt sich diese Lösung, wenn Du eine Betreuung im Freundes- und Familienkreis hast, die in so einem Fall gerne einspringen möchte und Du vom zusätzlichen Elterngeld profitieren möchtest.
Aussetzen des Arbeitslosengelds
Die Alternative zu dem oben beschriebenen Fall ist, dass Du den Anspruch auf Arbeitslosengeld I aussetzt. Dann beziehst Du nur das Elterngeld, nicht aber Arbeitslosengeld.
Diese Lösung ist meist sinnvoll, wenn Du erst kurz vor der Geburt arbeitslos geworden bist und Dein Elterngeld relativ hoch ausfällt. Die Ansprüche auf Arbeitslosengeld schiebst Du in diesem Fall einfach weiter nach hinten. Sobald Du kein Elterngeld mehr bekommst, nimmst Du einfach das Arbeitslosengeld wieder auf.
Wichtig ist, dass Du bei dieser Möglichkeit krankenversichert bist!
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Zum AntragDer Bezug von Elterngeld und Arbeitslosengeld II
Grundsätzlich hast Du auch beim Bezug von Hartz IV Anspruch auf Elterngeld. Allerdings wird dieses Elterngeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet und so bekommst Du meist kein Geld zusätzlich.
Allerdings kannst Du als Aufstocker zusätzliches Geld bekommen, wenn Du also zusätzlich zum Hartz IV-Bezug noch arbeitest.
Das gleiche gilt, wenn Du vor der Geburt des Kindes gearbeitet hast, aber aufgrund der zu geringen Arbeitszeit kein Arbeitslosengeld I bekommst, sondern direkt Arbeitslosengeld II.
In beiden Fällen wird das Elterngeld „normal“ berechnet, durch die Ermittlung des Einkommens vor der Geburt und der daraus resultierenden Elterngeld-Ersatzrate.
Maximal bekommst Du 300€ pro Monat Elterngeld zusätzlich zu dem Harzt IV-Betrag.
Alex
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2 thoughts on “Elterngeld und Arbeitslosengeld – so holst Du das Beste raus!”