FAQ


Zum Thema Elterngeld begegnen uns viele Fragen. Die Fragen, die uns am meisten gestellt werden, haben wir in diesem FAQ zusammengestellt!

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Generell gibt es Elterngeld in 3 verschiedenen Varianten:

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Du kannst die unterschiedlichen Varianten auch miteinander kombinieren. Beachte jedoch, dass es für die einzelnen Varianten unterschiedliche Bedingungen gibt.

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Generell gibt es Elterngeld in drei Varianten:

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Du kannst Diese Varianten auch miteinander kombinieren. Der Partnerschaftsbonus soll Eltern unterstützen, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben untereinander aufteilen, indem beide Elternteile jeweils 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten bekommen. Um diese zusätzlichen Monate zu erhalten, müsst Ihr in 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes 25-30 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei ist es nicht notwendig, dass Ihr in jeder einzelnen Woche genau 25-30 Stunden arbeitet. Wichtig ist, wie viele Wochenstunden Ihr pro Monat durchschnittlich arbeitet. Überstunden werden eingerechnet und Minusstunden abgezogen. Tage, an denen Ihr Geld verdient, aber nicht arbeitet (z.B. Urlaubstage und Feiertage) gelten als Arbeitstage.

Ihr könnt dieses Angebot auch dann nutzen, wenn Du und der andere Elternteil Euer Kind getrennt erzieht. Wenn Du alleinerziehend bist, kannst Du den Partnerschaftsbonus auch alleine nutzen. Dann reicht es aus, wenn nur Du in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten 25-30 Stunden pro Woche arbeitest.
Beachte: Wenn Ihr den Partnerschaftsbonus bekommt, die Voraussetzungen von Dir oder dem anderen Elternteil aber nicht eingehalten werden können, dann werden die bereits ausgezahlten Beträge von beiden Elternteilen zurückgefordert. Noch mehr Infos zu dem Partnerschaftsbonus findest Du übrigens hier: Zu den Partnerschaftsbonusmonaten

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Als Partnermonate werden 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld bzw. 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bezeichnet. Partnermonate kannst Du und der andere Elternteil beantragen, wenn Ihr beide Elterngeld bezieht und einer von Euch für zwei Monate nach der Geburt weniger Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat als davor. Ihr könnt die zusätzlich gewonnen Partnermonate untereinander aufteilen und euch frei entscheiden, ob Ihr dabei lieber Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beziehen wollt. Falls Du alleinerziehend bist und nach der Geburt zwei Monate weniger Einkommen erhältst als vor der Geburt, kannst Du die Partnermonate auch alleine bekommen. Noch mehr Infos zu den Partnermonaten findest Du übrigens hier: Zu den Partnermonaten

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Generell gibt es Elterngeld in drei Varianten:

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Du kannst Diese Varianten auch miteinander kombinieren. ElterngeldPlus kannst Du doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld, d.h. 1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate ElterngeldPlus. Die Höhe des ElterngeldPlus wird grundsätzlich genauso berechnet wie die des Basiselterngeldes, ist dabei aber gedeckelt auf die Hälfte des Basiselterngeldes, das Dir zustehen würde, wenn Du im Bezugszeitraum keine Einnahmen aus Erwerbstätigkeit hättest.

Deshalb kann sich ElterngeldPlus besonders dann für Dich lohnen, wenn Du nach der Geburt in Teilzeit arbeitest. Denn dann kann das monatliche ElterngeldPlus auch genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem kannst Du dann das ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen. Ein weiterer Vorteil ist, dass man ElterngeldPlus (anders als das Basiselterngeld) auch noch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes erhalten kann. Beim ElterngeldPlus gelten aber folgende Einschränkungen:

• Wenn Du als Mutter des Kindes Mutterschaftsgeld/andere Mutterschaftsleistungen bekommst, kannst Du innerhalb dieser Zeit kein ElterngeldPlus bekommen. In dieser Zeit kannst Du nur Basiselterngeld erhalten.

• Nach dem 14. Lebensmonat Deines Kindes kannst Du Elterngeld nur noch ohne Unterbrechung beziehen. Hierfür ist es ausreichend, wenn Du und der andere Elternteil Elterngeld nach dem 14. Lebensmonat abwechselnd bezieht, solange dann in jedem Monat mindestens einer von Euch Elterngeld bekommt.

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Elterngeld gibt es in drei Varianten:
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Du kannst Diese Varianten auch miteinander kombinieren. Früher gab es nur das heutige Basiselterngeld. Deshalb wird oft von Elterngeld gesprochen, wenn eigentlich Basiselterngeld gemeint ist.

Basiselterngeld kannst Du für bis zu 12 Lebensmonate Deines Kindes bekommen. Wenn Du und der andere Elternteil beide Elterngeld beantragt und einer von Euch nach der Geburt für zwei Monate weniger Einkommen hat als davor, könnt Ihr das Basiselterngeld sogar für 14 Monate beziehen. Diese zusätzlichen 2 Monate werden als Partnermonate bezeichnet. Du kannst sie aber auch dann erhalten, wenn Du alleinerziehend bist und Dein Einkommen für zwei Monate verringerst. Die insgesamt 12 bzw. 14 Monate (wenn Ihr die Voraussetzungen für die Partnermonate erfüllt) könnt Ihr untereinander aufteilen, Ihr könnt das Elterngeld gleichzeitig oder abwechselnd beziehen.

Beachte: Wenn Ihr beide Elterngeld bekommen wollt, muss jeder von Euch für mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen.

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Ob Du Elterngeld bekommen kannst, hängt von verschiedenen Bedingungen ab. Zu den wichtigsten Voraussetzungen für Mütter und Väter zählen unter anderem:

• Du betreust und erziehst Dein Kind selbst. • Du lebst mit Deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.

• Du bist entweder gar nicht erwerbstätig oder höchstens 30 Stunden pro Woche.

• Du lebst in Deutschland.

Hiervon gibt es einige Abweichungen, sodass auch Personen, die die genannten Voraussetzungen teilweise nicht erfüllen, Elterngeld für ein Kind beziehen können. Diese Aufzählung soll Dir aber zumindest als Orientierungshilfe dienen. Nicht wichtig ist, ob Du vor der Geburt des Kindes Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit hattest. Denn auch dann, wenn Du nicht gearbeitet hast, kannst Du Elterngeld erhalten. Mehr Infos zu den Voraussetzungen findest Du übrigens hier: Zu den Voraussetzungen

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Du kannst Deinen Antrag auch erst einmal ohne Deine noch fehlenden Nachweise einreichen. Es ist nur wichtig zu wissen, dass der Antrag in diesem Fall von der Elterngeldstelle nicht zu Ende bearbeitet werden kann, bis alle Nachweise vollständig vorliegen. Um aber z.B. eine Frist zu wahren, kannst und solltest Du den Antrag schon ohne Nachweise einreichen. Es hilft der Elterngeldstelle, wenn Du schon einmal erklärst, welche Nachweise fehlen und warum, bzw. wann Du diese nachreichen wirst.

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Der Gesetzgeber schreibt in den meisten Fällen nicht vor, mit Hilfe welcher Dokumente ein Nachweis erbracht werden muss. Es ist lediglich nötig, dass die jeweiligen Angaben nachgewiesen werden. Für bestimmte nachzuweisende Sachverhalte, eigenen sich in der Regel bestimmte Dokumente (z.B. für den Nachweis von Einkommen – Gehaltsabrechnung oder Steuerbescheid, für den Nachweis des Krankenversicherungsstatus – ein Schreiben der Versicherung, …). Es können aber auch andere Dokumente genutzt werden. Wichtig ist, dass aus dem Nachweis die Höhe des angegebenen Wertes hervorgeht. Die Dokumente prüft letztendlich Deine zuständige Elterngeldstelle. Wir können daher nur eine generelle Empfehlung dafür aussprechen, welche Angaben mit welchen Dokumenten nachgewiesen werden können. Ob und welche anderen Nachweise die Elterngeldstelle noch anerkennt, können wir Dir leider nicht im konkreten Einzelfall sagen. Wende Dich dazu bitte an die für Dich zuständige Elterngeldstelle.

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Welche Elterngeldstelle für Dich zuständig ist, richtet sich nach Deinem Wohnort. Dein zuständiges Amt kannst Du Deinem Anschreiben entnehmen. Dieses findest Du in Deinem Downloadordner. Außerdem findest Du die zuständigen Elterngeldstellen hier: Zu den Elterngeldstellen

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Die Höhe Deines Elterngeldes wird individuell berechnet und ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Daher lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten. In unserem Online-Antrag berechnet der Live-Rechner die Höhe automatisch anhand der von Dir gemachten Angaben. Wichtige Faktoren sind dabei beispielsweise die Art des Elterngeldes (Basis/Plus), das bisherige Einkommen, das Einkommen während des Bezugszeitraums, der Erhalt weiterer staatlicher Leistungen, ob es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt oder ob Du bereits Kinder hast. Gemessen an der Einkommenshöhe kann das Basiselterngeld monatlich zwischen 300€ und 1.800€, das ElterngeldPlus zwischen 150€ und 900€ monatlich liegen. Wenn Du bisher kein Einkommen hattest oder nach der Geburt genauso viel verdienst wie vor der Geburt, kannst Du auch den Mindestbetragvon 300€ Basiselterngeld oder 150€ ElterngeldPlus bekommen.

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Eine Netto-Größe/Einheit bzw. ein Netto-Betrag wurde um gewisse Bestandteile „bereinigt“. So handelt es sich bei dem Netto-Einkommen zum Beispiel um den Betrag, der nach Abzug der Lohnsteuer und den Sozialabgaben übrig bleibt.

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Brutto bezeichnet in der Regel eine Einheit/Größe oder einen Wert, der aus verschiedenen Teilen besteht.
So ist das Bruttogehalt der gesamte Lohn inklusive dem abzuführenden Steueranteil und den Arbeitnehmeranteilen an den Sozialversicherungen.

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Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die in Deutschland auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes erhoben wird. Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbstständige und nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer unter Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Sogenannte freie Berufe (z.B. Schriftsteller, Künstler, Anwalt, Steuerberater, Erzieher,…) fallen nicht darunter. Die Gewerbesteuer erhält die Kommune, in der die Betriebsstätte des Gewerbebetriebs gelegen ist.

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Den Elterngeldantrag schickst Du an die für Dich zuständige Elterngeldstelle. Diese bezieht sich auf Deinen Wohnort, in Bayern aber z.B. auch auf den Geburtstag Deines Kindes. Damit Du die für Dich zuständige Elterngeldstelle findest, haben wir diese hier zusammengefasst: Zur Elterngeldstelle!

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Das Ausfüllen des Elterngeldantrags ist ganz schön kompliziert. Elterngeld ist nämlich Ländersache, somit hat jedes Bundesland einen eigenen Antrag entwickelt. Vor allem das Beantragen der Partnermonate und Partnerschaftsbonusmonate ist kompliziert. Dazu kommen die Dokumente, welche die Elterngeldstelle zusätzlich von Dir braucht.
Da das alles sehr komplex ist, empfehlen wir Dir, den Antrag auf Elterngeld über dasElterngeld abzugeben. So machst Du keine Fehler und das Amt muss nicht noch Rückfragen stellen, welche die Bearbeitung des Antrags verlängern.

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Grundsätzlich bekommst Du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus, wenn Du mit Deinem Kind zusammenlebst, Dein Kind selbst betreust und Dich um es kümmerst. Bis zu 30 Wochenstunden darfst Du allerdings arbeiten. Das bedeutet, dass Du Dein Kind nicht nach dem Mutterschutz direkt Vollzeit in eine Betreuung gibst und weiter Deinem Beruf nachgehst, sondern dass Du Zeit, in der Du sonst arbeiten würdest, in die Erziehung des Kindes investierst.

Mehr über die Voraussetzungen für Elterngeld.

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Die Höhe Deines Elterngelds ist abhängig von dem Einkommen, das Du vor und nach der Geburt erwirtschaftet hattest. Das Einkommen nach der Geburt bezieht sich logischerweise auf den Zeitraum, in dem Du Elterngeld beziehst. Das Einkommen vor der Geburt bezieht sich normalerweise auf die 12 Monate vor der Geburt Deines Kindes, wenn Du Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin bist. Wenn Du selbstständig bist oder Einkommen aus Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft hast, ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr der richtige Zeitraum. Dieser Zeitraum nennt sich Bemessungszeitraum. Natürlich gibt es auch hier wieder Besonderheiten und Ausnahmen.

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Der Bemessungszeitraum sind die 12 Monate vor der Geburt, die maßgeblich für die Höhe Deines Elterngelds sind. Durch die Ersatzrate entsteht dann der Satz an Basiselterngeld, den Du in den nächsten Monaten erhältst. Natürlich gibt es auch hier wieder Besonderheiten und Ausnahmen.

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Normalerweise erhältst Du 12 Monate Basiselterngeld, bzw. 24 Monate ElterngeldPlus. Durch Partnermonate und Partnerschaftsbonusmonate kannst Du diese Zeit noch verlängern.

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Wenn Du als Mutter (allerdings nur als Angestellte) Elterngeld beantragst, dann sind die Monate, in denen Du im Mutterschutz bist, auch schon elterngeldpflichtig. Das bedeutet, dass von den Monaten, die Dir und dem anderen Elternteil zustehen, zwei Monate Basiselterngeld abgezogen werden und das auch dann, wenn Du eigentlich kein Elterngeld beziehen wolltest und auch gar nicht die Voraussetzungen für Elterngeld erfüllt. Aber keine Panik! Durch das Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss erhältst Du in diesen Monaten weiterhin Dein volles Gehalt.

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Elterngeld ist eine Förderung vom Staat für frisch gebackene Mütter und Väter, die sich nach der Geburt um die Erziehung und Betreuung ihres Kindes selbst kümmern und dafür weniger oder nicht arbeiten.
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Während des Bezugs von Elterngeld darfst Du weiter Geld verdienen. Allerdings darf Deine wöchentliche Arbeitszeit dann 30 Stunden nicht übersteigen. Weitere Besonderheiten gibt es bei den Partnerschaftsbonusmonaten und Partnermonaten. Wieviel Geld Du dazu verdienst, ist für den reinen Bezug von Elterngeld nicht relevant, jedoch verändert es die Höhe des Elterngelds.
Übrigens: Oft lohnt sich mit einer Teilzeitbeschäftigung der Antrag auf ElterngeldPlus!

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Basiselterngeld erhältst Du für 12 Monate und kannst es nur in den ersten 14 Lebensmonaten Deines Kindes beziehen. ElterngeldPlus erhältst Du für 24 Monate, allerdings (ohne Zuverdienst) dann nur den Deckelungsbetrag und somit den halben Satz des Basiselterngelds, den aber für die doppelte Zeit. Wann Du diese Monate nimmst, ist Dir überlassen, wenn Du allerdings auch nach dem 15. Monat Elterngeld beziehen willst, müssen diese Monate aufeinanderfolgend sein.

Partnermonate und Partnerschaftsbonusmonate können den Bezug von Elterngeld noch verlängern.

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Die Wahl des richtigen Elterngeld-Modells ist eine sehr persönliche Entscheidung und abhängig von den eigenen Lebensverhältnissen. Oft empfiehlt es sich, bei einer Teilzeit-Tätigkeit ElterngeldPlus zu wählen und ohne Tätigkeit Basiselterngeld. Doch auch das ist keine pauschale Empfehlung, sondern wieder abhängig von vielen Faktoren.
Wir empfehlen Dir, den Antrag auf Elterngeld über dasElterngeld abzuschließen. Dann kannst Du ganz einfach ausprobieren und testen, welches Elterngeld-Modell für Dich sinnvoll ist und auch mit den Partnermonaten und Partnerschaftsbonusmonaten spielen. Der integrierte Elterngeldrechner sagt Dir dabei zudem, wieviel Elterngeld Du erwarten kannst.

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Wenn Du während der Elternzeit und während des Bezugs von Elterngeld wieder schwanger wirst, dann hast Du natürlich wieder einen Anspruch auf Elterngeld. Die Höhe des Elterngelds bezieht sich wieder auf Dein Einkommen in dem Bemessungszeitraum. Dabei wird das Elterngeld, das Du für Dein erstes Kind bekommen hast, als Einkommen gewertet und auf die Höhe des Elterngeldes für das neue Kind angerechnet. Wenn diese Anrechnung dazu führt, dass Dir nur noch ein Elterngeld in Höhe von weniger als 300€ zusteht, erhältst Du trotzdem den Mindestbetrag von 300€.

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Beim zweiten Kind bekommst Du neben dem normalen Elterngeld für Dein Kind noch einen weiteren Bonus, den sogenannten Geschwisterbonus. Das bedeutet, dass Du 10% mehr Elterngeld bekommst als Dein normaler Satz wäre.

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Die Entscheidung, ob Du Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnermonate und Partnerschaftsbonusmonate beantragen möchtest, ist sehr individuell und abhängig von Deiner Lebensplanung. Auf unserer Seite erhältst Du viele Informationen über die verschiedenen Modelle und kannst so das passende Elterngeld für Dich wählen.

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Der Elterngeld-Antrag muss bei der für Dich zuständigen Elterngeldstelle eintreffen. Wir empfehlen, den Antrag persönlich abzugeben oder per Einschreiben zu versenden. So kannst Du Dir sicher sein, dass er nicht verloren geht.

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Du kannst während des Elterngeld-Bezugs arbeiten, allerdings darf Deine wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht überschreiten. Das dann verdiente Einkommen hat beim ElterngeldPlus zudem Einfluss auf die Höhe des Elterngelds.

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Dein persönlicher Elterngeld-Satz ist abhängig von Deinem Netto-Einkommen, Deiner Elterngeld-Ersatzrate und dem Einkommen, das Du eventuell nach der Geburt haben wirst. Unser Elterngeldrechner kann Dir bei der Berechnung des Elterngelds helfen.

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Den Antrag auf Elterngeld kannst Du erst nach der Geburt des Kindes bei der für Dich zuständigen Elterngeldstelle abgeben. Der Antrag darf höchstens 3 Monate nach der ersten Elterngeld-Auszahlung beim Amt eintreffen, da Elterngeld höchstens 3 Monate rückwirkend ausgezahlt wird.

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Auf Deinem Elterngeldbescheid findest Du ein Geschäftszeichen/Aktenzeichen. Wenn Du Fragen an die zuständige Elterngeldstelle hast oder Widerspruch einlegen möchtest, musst Du dieses Geschäftszeichen zwingend angeben.

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