Zum Thema Elterngeld begegnen uns viele Fragen. Die Fragen, die uns am meisten gestellt werden, haben wir in diesem FAQ zusammengestellt!
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Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Du kannst die unterschiedlichen Varianten auch miteinander kombinieren. Beachte jedoch, dass es für die einzelnen Varianten unterschiedliche Bedingungen gibt.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Du kannst Diese Varianten auch miteinander kombinieren. Der Partnerschaftsbonus soll Eltern unterstützen, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben untereinander aufteilen, indem beide Elternteile jeweils 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten bekommen. Um diese zusätzlichen Monate zu erhalten, müsst Ihr in 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate des Kindes 25-30 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei ist es nicht notwendig, dass Ihr in jeder einzelnen Woche genau 25-30 Stunden arbeitet. Wichtig ist, wie viele Wochenstunden Ihr pro Monat durchschnittlich arbeitet. Überstunden werden eingerechnet und Minusstunden abgezogen. Tage, an denen Ihr Geld verdient, aber nicht arbeitet (z.B. Urlaubstage und Feiertage) gelten als Arbeitstage.
Ihr könnt dieses Angebot auch dann nutzen, wenn Du und der andere Elternteil Euer Kind getrennt erzieht. Wenn Du alleinerziehend bist, kannst Du den Partnerschaftsbonus auch alleine nutzen. Dann reicht es aus, wenn nur Du in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten 25-30 Stunden pro Woche arbeitest.
Beachte: Wenn Ihr den Partnerschaftsbonus bekommt, die Voraussetzungen von Dir oder dem anderen Elternteil aber nicht eingehalten werden können, dann werden die bereits ausgezahlten Beträge von beiden Elternteilen zurückgefordert. Noch mehr Infos zu dem Partnerschaftsbonus findest Du übrigens hier: Zu den Partnerschaftsbonusmonaten
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Du kannst Diese Varianten auch miteinander kombinieren. ElterngeldPlus kannst Du doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld, d.h. 1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate ElterngeldPlus. Die Höhe des ElterngeldPlus wird grundsätzlich genauso berechnet wie die des Basiselterngeldes, ist dabei aber gedeckelt auf die Hälfte des Basiselterngeldes, das Dir zustehen würde, wenn Du im Bezugszeitraum keine Einnahmen aus Erwerbstätigkeit hättest.
Deshalb kann sich ElterngeldPlus besonders dann für Dich lohnen, wenn Du nach der Geburt in Teilzeit arbeitest. Denn dann kann das monatliche ElterngeldPlus auch genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem kannst Du dann das ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen. Ein weiterer Vorteil ist, dass man ElterngeldPlus (anders als das Basiselterngeld) auch noch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes erhalten kann. Beim ElterngeldPlus gelten aber folgende Einschränkungen:
• Wenn Du als Mutter des Kindes Mutterschaftsgeld/andere Mutterschaftsleistungen bekommst, kannst Du innerhalb dieser Zeit kein ElterngeldPlus bekommen. In dieser Zeit kannst Du nur Basiselterngeld erhalten.
• Nach dem 14. Lebensmonat Deines Kindes kannst Du Elterngeld nur noch ohne Unterbrechung beziehen. Hierfür ist es ausreichend, wenn Du und der andere Elternteil Elterngeld nach dem 14. Lebensmonat abwechselnd bezieht, solange dann in jedem Monat mindestens einer von Euch Elterngeld bekommt.
Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Du kannst Diese Varianten auch miteinander kombinieren. Früher gab es nur das heutige Basiselterngeld. Deshalb wird oft von Elterngeld gesprochen, wenn eigentlich Basiselterngeld gemeint ist.
Basiselterngeld kannst Du für bis zu 12 Lebensmonate Deines Kindes bekommen. Wenn Du und der andere Elternteil beide Elterngeld beantragt und einer von Euch nach der Geburt für zwei Monate weniger Einkommen hat als davor, könnt Ihr das Basiselterngeld sogar für 14 Monate beziehen. Diese zusätzlichen 2 Monate werden als Partnermonate bezeichnet. Du kannst sie aber auch dann erhalten, wenn Du alleinerziehend bist und Dein Einkommen für zwei Monate verringerst. Die insgesamt 12 bzw. 14 Monate (wenn Ihr die Voraussetzungen für die Partnermonate erfüllt) könnt Ihr untereinander aufteilen, Ihr könnt das Elterngeld gleichzeitig oder abwechselnd beziehen.
Beachte: Wenn Ihr beide Elterngeld bekommen wollt, muss jeder von Euch für mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen.
• Du betreust und erziehst Dein Kind selbst. • Du lebst mit Deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
• Du bist entweder gar nicht erwerbstätig oder höchstens 30 Stunden pro Woche.
• Du lebst in Deutschland.
Hiervon gibt es einige Abweichungen, sodass auch Personen, die die genannten Voraussetzungen teilweise nicht erfüllen, Elterngeld für ein Kind beziehen können. Diese Aufzählung soll Dir aber zumindest als Orientierungshilfe dienen. Nicht wichtig ist, ob Du vor der Geburt des Kindes Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit hattest. Denn auch dann, wenn Du nicht gearbeitet hast, kannst Du Elterngeld erhalten. Mehr Infos zu den Voraussetzungen findest Du übrigens hier: Zu den Voraussetzungen
So ist das Bruttogehalt der gesamte Lohn inklusive dem abzuführenden Steueranteil und den Arbeitnehmeranteilen an den Sozialversicherungen.
Da das alles sehr komplex ist, empfehlen wir Dir, den Antrag auf Elterngeld über dasElterngeld abzugeben. So machst Du keine Fehler und das Amt muss nicht noch Rückfragen stellen, welche die Bearbeitung des Antrags verlängern.
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Übrigens: Oft lohnt sich mit einer Teilzeitbeschäftigung der Antrag auf ElterngeldPlus!
Partnermonate und Partnerschaftsbonusmonate können den Bezug von Elterngeld noch verlängern.
Wir empfehlen Dir, den Antrag auf Elterngeld über dasElterngeld abzuschließen. Dann kannst Du ganz einfach ausprobieren und testen, welches Elterngeld-Modell für Dich sinnvoll ist und auch mit den Partnermonaten und Partnerschaftsbonusmonaten spielen. Der integrierte Elterngeldrechner sagt Dir dabei zudem, wieviel Elterngeld Du erwarten kannst.
Alex
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