Durch das Elterngeld werden frisch gebackene Eltern dabei unterstützt, dass sie sich für eine Zeit lang ganz auf ihr Kind konzentrieren können. Prinzipiell stehen beiden Elternteilen 12 Monate Basiselterngeld bzw. 20 – 24 Monate ElterngeldPlus gemeinsam zu. Diese können sie natürlich unter sich aufteilen.
Im klassischsten Fall nimmt die Mutter die gesamten Elterngeldmonate in Anspruch (natürlich gibt es auch Fälle, in denen der Vater den größten Teil der Elternzeit übernimmt, wir sprechen der Einfachheit halber vom klassischen Fall). Da aber viele Väter auch Elternzeit nehmen wollen, gibt es die Partnermonate, die teilweise auch Vätermonate genannt werden. Partnermonate sind nicht zu verwechseln mit Partnerschaftsbonusmonate.
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Was sind die Partnermonate?
Die Partnermonate belohnen Eltern, die beide die Elternzeit nutzen und so die Erziehung des Kindes unter sich aufteilen wollen. Oft werden die Partnermonate von den Vätern genutzt, die dann 2 Monate Basiselterngeld beziehen.
Was sind die Voraussetzungen für die Partnermonate?
Um den Anspruch auf die Partnermonate zu haben, müssen beide Elternteile mindestens 2 Monate Elterngeld beantragen. Mindestens einer der beiden muss dabei sein Einkommen für mindestens zwei Monate nach der Geburt des Kindes verringern.
So sieht es also aus:
- Du und Dein Partner beantragen jeweils mindestens 2 Monate Elterngeld. Dabei können diese zwei Monate für einen der Partner bereits die Partnermonate sein.
- Einer von Euch verringert nach der Geburt des Kindes auch sein Einkommen für mindestens zwei Monate.
Insgesamt bekommt Ihr so 14 Monate Basiselterngeld, die Ihr natürlich auch in Form von ElterngeldPlus wahrnehmen könnt. Ein Partner muss mindestens 2 Monate davon nehmen, Ihr könnt die Monate aber auch anders aufteilen (z.B. Hälfte/Hälfte oder 9 und 5 Monate).
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Jetzt Elterngeld beantragen!Wann müssen wir die Partnermonate nutzen?
Oft wünschen sich Mütter im klassischen Fall, dass die Väter kurz nach der Geburt für einen Monat zuhause bleiben und dann später noch für einen weiteren Monat. Die Aufteilung der Partnermonate bleibt Euch überlassen: Ob am Anfang, in der Mitte oder am Ende – das ist egal!
Müssen wir für die Partnermonate verheiratet sein?
Für den Bezug der Partnermonate müsst Ihr nicht verheiratet sein. Allerdings müsst Ihr in einem gemeinsamen Haushalt leben und Euer Kind gemeinsam selbstständig betreuen. Ihr könnt Euch dabei natürlich von Babysittern, Familie und Freunden unterstützen lassen.
Partnermonate als Alleinerziehende/r
Auch als Alleinerziehende/r hast Du Anspruch auf die Partnermonate! Dir geht also Nichts verloren im Vergleich zu gemeinsam erziehenden Paaren. Du musst dann mit Deinem Kind zusammen, aber ohne das andere Elternteil, in einem Haushalt leben.
Zusätzlich musst Du Dein Einkommen für mindestens 2 Monate nach der Geburt verringern. Dann hast Du Anspruch auf 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld bzw. 4 Monate ElterngeldPlus.
Hast Du vor der Geburt des Kindes kein Geld verdient, dann hast Du keinen Anspruch auf die Partnermonate, sondern nur auf die 12 Monate Basiselterngeld.
Wie sieht das bei getrenntlebenden Elternteilen aus?
Die Partnermonate bekommst Du nur, wenn Dein Kind für mindestens 70% fest bei Dir lebt. Habt Ihr eine 50-50 Aufteilung, dann besteht kein Anspruch auf die Partnermonate.
In so einem Fall solltet Ihr über den Bezug von ElterngeldPlus nachdenken.
Alex
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15 thoughts on “Partnermonate – Was ist das und wann kann ich sie beantragen?”