Elterngeld und Selbstständigkeit – Berechnung, Zuverdienst und Möglichkeiten


Auch wenn Du selbstständig bist, bekommst Du natürlich Elterngeld. Das Elterngeld soll Dich dabei finanziell unterstützen, sodass Du Zeit hast, Dich um Dein Kind zu kümmern und es zu betreuen. 

Die Berechnung des Elterngelds ist dabei etwas schwieriger als bei Angestellten. Denn das selbstständige Einkommen ist oft unbeständiger als das feste Gehalt, das Angestellte bekommen.

Im folgenden Beitrag möchten wir Dir genau erklären, wie das Elterngeld bei Selbstständigen zustande kommt und wie Du das Beste aus Deinem Antrag rausholst!

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus als Selbstständige/r?

Die erste Entscheidung, die Du bei Deinem Antrag auf Elterngeld treffen musst, ist, ob Du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beziehen möchtest. 

Basiselterngeld bekommst Du für höchstens 12 Monate, ElterngeldPlus für 24 Monate. Zusätzlich gibt es Partnerschaftsbonusmonate und Partnermonate, welche Deine Elternzeit noch um weitere Monate verlängern können. 

Grundsätzlich lohnt sich ElterngeldPlus meistens dann, wenn Du während der Elternzeit weiterarbeiten und Geld verdienen möchtest. Das ist ja bei Selbstständigen oft der Fall 🙂

Wie wird die Höhe des Elterngelds bei der Selbstständigkeit berechnet?

Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Deinem Einkommen im Bemessungszeitraum, dem Einkommen während der Elternzeit und der Elterngeldersatzrate.

Du willst genau wissen, wie viel Elterngeld Du bekommst? Dann nutz unseren Elterngeldrechner

Der Bemessungszeitraum bei Selbstständigen beim Elterngeld

Der Bemessungszeitraum beim Elterngeld ist die Zeitspanne, durch welche die Höhe Deines Elterngelds grundsätzlich berechnet wird. Dieser Zeitraum ist 12 Monate lang. Die Summe Deiner Einkünfte dieser relevanten Monate werden zusammengerechnet und dann wieder durch 12 geteilt – so entsteht das durchschnittliche Einkommen im Monat. Die Elterngeldersatzrate bestimmt dann, wieviel Prozent dieses Einkommens Du als Elterngeld erhältst.

Bei Angestellten bezieht sich der Bewilligungszeitraum auf die 12 Monate vor der Geburt des Kindes.

Die Bestimmung des Bemessungszeitraums bei Selbstständigen

Bei Selbstständigen ist die Bestimmung des Bemessungszeitraum etwas schwierig.

Normalerweise sind die relevanten 12 Monate das letzte Wirtschaftsjahr.

Du kannst dieses Wirtschaftsjahr aber verschieben, indem Du nachweist, dass Du in diesem Zeitraum schwangerschaftsbedingt erkrankt warst und deswegen nicht so viel Einkommen generiert hast. Auch wenn Du für ein älteres Geschwisterkind Elterngeld erhältst, ist das ein Grund, um das maßgebliche Wirtschaftsjahr zu „schieben“.

Wenn Du einen Grund für die Verschiebung hast, dann wird das Wirtschaftsjahr davor genutzt, sollte es in dieser Zeit nicht wieder Gründe für eine weitere Verschiebung geben. 

Wie viel kann ich beim Elterngeld als Selbstständige/r dazu verdienen?

Selbst und ständig – die meisten Selbstständigen hält auch eine Schwangerschaft und die Erziehung eines Kindes nicht davon ab, zu arbeiten. Und das ist auch gut so, schließlich möchtest Du Dein Business weiter vorantreiben und bist eventuell auch auf die Einnahmen angewiesen. 

Viele Selbstständige wollen weiter kleinere Aufträge annehmen oder lassen das Unternehmen mit Angestellten weiterlaufen. Für Deinen Bezug von Elterngeld ist das auch gar kein Problem.

Nur wenn Du 250.000 € oder mehr im letzten Wirtschaftsjahr verdient hast, hast Du keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Wenn noch eine zweite Person elterngeldberechtigt ist (z.B. Dein Partner), liegt die Grenze sogar erst bei insgesamt 300.000 € (bis September sind es sogar 500.000 €) für beide. Ansonsten gibt es nur eine Wochenstundengrenze.

Wie viele Stunden darf ich beim Bezug von Elterngeld arbeiten?

Grundsätzlich darfst Du bis zu 32 Wochenstunden (bis September sind es nur 30) während des Bezugs von Elterngeld arbeiten. Das bedeutet, dass Du auch mal eine Woche 35 Stunden arbeiten darfst, aber durch die restlichen Wochen diese Zeit wieder ausgleichen musst. 

Es gilt also die durchschnittliche Stundenzahl bezogen auf die Woche. 

Eventuell möchte Deine zuständige Elterngeldstelle, dass Du diese Stunden nachhältst und eine Stundenliste führst. Frag am besten schon am Anfang nach, um später unangenehme Überraschungen zu vermeiden!

Wie wird mein Einkommen während der Elternzeit auf das Elterngeld angerechnet?

Prinzipiell wird alles, was Du während der Elternzeit verdienst, auf das Elterngeld angerechnet. Auch das Begleichen einer alten Rechnung zählt dazu.

Bei einer Einkommens-Überschussrechnung gilt das Zufluss-Prinzip (wann ist Geld zugeflossen), bei einer Bilanz gilt das Realisations-Prinzip (wann hast Du die Arbeit erbracht). Dazu kann Dir Dein/e Steuerberater/in am besten helfen!

Das Einkommen wird dann anteilig auf alle Elterngeld-Monate aufgeteilt. Das bedeutet: Auch wenn Du nur in einem Monat Geld verdienst, wird dieses Einkommen auf alle Monate aufgeteilt und angerechnet. 

Wenn Du während der Elternzeit gar nicht arbeitest, wird der Einkommenszufluss nur in den entsprechenden Monat gezählt und verringert nur in diesem Monat Dein Elterngeld.

Aber wie funktioniert die Anrechnung nun genau?

Bei der Antragstellung musst Du erstmal eine Prognose abgeben, wie viel Geld Du wohl in den Elterngeld-Bezugsmonaten verdienen wirst. Davon ausgehend wird Dein Elterngeld berechnet. 

Nach der Elternzeit wird erneut berechnet, wie viel Geld Du verdient hast und wie viel Geld Du zu wenig oder zu viel bekommen hast. Dementsprechend erhältst Du eine Nachzahlung oder musst etwas zurückzahlen. 

Hierfür musst Du genau nachhalten, wie viel Geld Du in welchem Monat bekommen hast. 

Sinnvoll ist es meist, ElterngeldPlus zu beantragen, wenn Du während der Elternzeit weiterarbeiten möchtest. Du erhältst die Zahlungen dann 24 Monate, dafür aber nur den „halben“ Elterngeldbetrag. Die Anrechnung des Einkommens kann sich dann aber sehr positiv für Dich auswirken. 

Wie sich Dein Elterngeld dann berechnet, erfährst Du hier:

Mehr Infos zum ElterngeldPlus!

So holst Du das Beste aus dem Elterngeld raus – die besten Tipps und Tricks

Als Selbstständige/r hast Du einige Möglichkeiten, um Deinen Elterngeldbezug etwas zu gestalten und so das Beste aus der Elternzeit herauszuholen. Wir geben Dir einige Tipps:

Erhöhung des Einkommens im Bemessungszeitraum

Je mehr Du im Bemessungszeitraum verdienst, desto mehr Elterngeld erhältst Du (natürlich nur bis zu einer gewissen Grenze). 

Das bedeutet aber für Dich, dass es sinnvoll ist, im Bemessungszeitraum möglichst viel zu verdienen. Da Dein Gewinn maßgeblich ist, kannst Du durch die Steuerung von Ausgaben diesen erhöhen. Natürlich fällt dadurch auch Deine Steuerlast höher aus – das kann sich aber lohnen durch das höhere Elterngeld! Sprich mit Deine/r Steuerberater/in darüber!

Ein Steuerklassenwechsel hat für Selbstständige übrigens keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngelds (bei Angestellten kann der Steuerklassenwechsel etwas bringen).

Den Bemessungszeitraum gestalten

Wie schon oben beschrieben: Je mehr Einkommen Du im Bemessungszeitraum verdient hast, desto besser. Deshalb solltest Du den Bemessungszeitraum schieben, wenn Du z.B. aufgrund schwangerschaftsbedingter Einschränkungen weniger arbeiten und weniger Umsatz machen konntest. 

Besser mehr angeben als nachzahlen

Beim Antrag auf Elterngeld musst Du angeben, wie viel Geld Du wohl in der Elternzeit verdienen wirst. Eventuell fragt die zuständige Elterngeldstelle auch nach und möchte wissen, wie Du auf die entsprechende Summe kommst.

Wenn Du eine hohe Summe erwartest, dann bekommst Du zunächst weniger Elterngeld. Hast Du dann aber doch weniger verdient, ist das Elterngeld nicht verloren, sondern Du bekommst es nachgezahlt

Hast Du aber mehr verdient, als Du vorher angegeben hast, musst Du eventuell am Ende der Elternzeit Geld zurückzahlen.

Deshalb ist es oft sinnvoller, eher eine hohe Summe als Einkommen anzugeben, als später Geld zurückzahlen zu müssen. 

Die Elterngeld-Monate unterbrechen

Grundsätzlich musst Du die Monate, in denen Du Elterngeld beziehst, nicht hintereinander am Stück nehmen. Du kannst sie auch unterbrechen. Das ist für Dich als Selbstständige besonders sinnvoll, wenn Du in bestimmten Monaten mit hohem Einkommen rechnest, dass sich nicht auf Deinen Elterngeld-Bezug auswirken soll. 

Ein Beispiel zur Unterbrechung

Du erwartest im dritten Lebensmonat Deines Kindes eine hohe Einnahme durch die Rechnungsbegleichung eines Kunden oder einer jährlichen Auszahlung. 

Dann beantragst Du Elterngeld für den Lebensmonat 1 und 2 Deines Kindes, machst dann eine Pause von einem Monat und beziehst dann wieder ab Monat 4 Elterngeld.

Elterngeld bei Mischeinkünften – selbstständig und angestellt gleichzeitig

Manchmal gibt es auch den Fall, dass Du sowohl selbstständig als auch angestellt bist. Natürlich hast Du auch dann einen Anspruch auf Elterngeld.

Der Bemessungszeitraum ist dann – genau wie bei einer alleinigen Selbstständigkeit – das letzte Wirtschaftsjahr. Du musst dann alle Einkünfte (selbstständige und nichtselbstständige) nachweisen. 

Auch wenn Du Dein Gewerbe vor der Geburt des Kindes abmeldest, gilt als Bemessungszeitraum das letzte Wirtschaftsjahr, nicht die 12 Monate vor der Geburt (wie es bei Angestellten der Fall ist).

Mutterschaftsgeld bei Selbstständigen

Mutterschaftsgeld erhältst Du nur, wenn Du gesetzlich versichert bist. Als Selbstständige bist Du in den meisten Fällen privat versichert und hast somit keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Allerdings kannst Du bei Deiner Krankenkasse dazu buchen, dass Dir Mutterschaftsgeld ausgezahlt wird, das geht teilweise sogar nachträglich! 

Hier findest Du weitere Infos zum Mutterschaftsgeld.

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