Elterngeld als StudentIn – so nutzt Du es richtig!


Ob geplant oder ungeplant – das Studium ist sicher nicht die schlechteste Zeit, um Kinder zu bekommen!

Ob Du Dich bewusst für diese Lebensplanung entschieden hast oder Dich eher ungeplant in dieser Situation wiederfindest: Das Studium mit Kind bietet viele Vorteile!

Unter anderem finanzielle: Selten hast Du die Chance, aus so vielen verschiedenen „Töpfen“ unterstützt zu werden. Denn als StudentIn hast Du Anspruch auf Elterngeld und in vielen Fällen auch auf BAföG.

Anspruch auf Elterngeld als StudentIn

Jedes Elternpaar hat Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld.

Wenn beide Eltern Elterngeld beantragen und mindestens ein Elternteil nach der Geburt weniger Einkommen verdient als davor, kommen sogar noch zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld dazu (Partnermonate). Für Alleinerziehende gilt das Gleiche!

Alleinerziehende können diese 14 Monate alleine nutzen, gemeinsam Erziehende können diese Monate aufteilen. Wenn Du früh wieder anfangen möchtest zu arbeiten, kannst Du das Elterngeld auch als ElterngeldPlus nutzen und so die Anzahl der Monate, in denen Du Elterngeld beziehst, erhöhen.

Die Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld ist, dass Du Dich um Dein Kind selbst kümmerst und Dein Arbeitspensum verringerst, bzw. nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeitest – schließlich ist das Elterngeld dafür da, um finanzielle Einbußen, die durch Care-Arbeit entstehen, aufzufangen. Für Deine Studienzeit spielt das allerdings keine Rolle: Du kannst ganz normal weiter studieren und verlierst Deinen Anspruch auf Elterngeld nicht, wenn Du mehr als 30 Wochenstunden in Dein Studium investierst. Du musst also kein Urlaubssemester nehmen, um Elterngeld zu erhalten.

Normalerweise bekommst Du etwa dann zwischen 65% und 67% Deines vorherigen Netto-Gehalts. Wenn Dein Einkommen vor der Geburt aus Erwerbstätigkeit unter 1000 Euro lag, erhöht sich dieser Prozentsatz sogar noch.

Doch auch, wenn Du im Jahr vor der Geburt kein Einkommen hattest, hast Du Anspruch auf den Mindestsatz von 300€ Elterngeld. Du bekommst also auch als Student oder Studentin ohne Erwerbseinkommen Dein Elterngeld.

Du willst genau wissen, wie viel Elterngeld Du bekommst?

Mit unserem Elterngeldrechner kannst Du die Höhe Deines Elterngeldanspruches berechnen und gleichzeitig ganz einfach Deinen Antrag stellen – die Zeit, die Du durch die einfache Antragsstellung sparst, kannst Du dann für die weitere Planung nutzen!

Anspruch auf BAföG als StudentIn

Prinzipiell hast Du Anspruch auf Studenten-BAföG, wenn Du eine Hochschule oder Fachhochschule besuchst, unter 30 bist, die deutsche Staatsangehörigkeit hast, nicht zu viel verdienst, nicht zu viel Besitz hast und Deine Eltern nicht zu viel verdienen. 

Das war alles etwas ungenau? Stimmt. 

Deshalb empfehlen wir Dir die Nutzung von meinBafög, einem einfachen Tool, in das Du alle Deine Daten eingibst und dadurch schnellstmöglich erfährst, wie viel BAföG Dir zusteht. Auch Deinen Antrag kannst Du dann ganz einfach ausdrucken – schließlich hast Du schon alle erforderlichen Daten angegeben. Am Ende bekommst Du sogar noch eine Checkliste mit den notwendigen Dokumenten. 

Übrigens: Wenn Du verheiratet bist, dann wird das Einkommen Deines Partners mit im BAföG-Bezug berücksichtigt. Seid Ihr beide Studenten, dann habt Ihr die größte Chance auf eine hohe Förderung. 

Auch wenn die Förderungssumme, die Du bekommst, gering zu sein scheint, empfehlen wir Dir, den Antrag auf BAföG trotzdem zu stellen. Schließlich musst Du nur die Hälfte des BAföGs zurückzahlen. Selbst wenn Du nur 50€ im Monat bekommst, sind das 25€ geschenkt! Damit lassen sich einige Windeln kaufen 😉

Der Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG-Bezug

Ein weiteres Schmankerl beim BAföG-Bezug als Elternteil ist der Kinderbetreuungszuschlag. Diesen bekommst Du dafür, dass Du Dein Studium nach der Geburt Deines Kindes nicht länger als 3 Monate ruhen lässt. Insgesamt sind das 140€ im Monat. Davon kannst Du z.B. einen Teil der Betreuung Deines Babys bezahlen. Das Geld ist übrigens ein Pauschalbetrag, Du musst also keine Kosten für den Bezug vorlegen. 

Die Kombination von Elterngeld und BAföG

Das Schöne ist: Elterngeld und BAföG lassen sich prima kombinieren. BAföG zählt nicht als Einkommen, sodass Du das Elterngeld unabhängig von Deinem BAföG-Bezug erhalten kannst. Andersherum wird aber das Elterngeld als Einkommen beim BAföG-Bezug angerechnet. 

Solltest Du allerdings keinen Job haben und nur den Grundbetrag Elterngeld von 300€ bekommen, dann wird dieser beim Beantragen von BAföG nicht mit angerechnet.

Ein weiterer positiver Punkt: Du kannst weiterhin so viel studieren, wie Du möchtest und musst Deine „Wochenarbeitszeit“ nicht verringern, wie es bei einem normalen Job und dem Bezug von Elterngeld der Fall wäre. 

Dazu bekommst Du „Freisemester“ – die Regelstudienzeit erhöht sich durch das Aufziehen eines Kindes!

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Weitere Finanzierungsmöglichkeiten beim Studieren mit Kind

Als junge Eltern kann man nicht genug Geld haben: Der eigene Lebensunterhalt, Babysachen, Windeln, die gesamte Erstanschaffung – all das kann teuer werden. Deshalb solltet Ihr Euch anschauen, aus welchen Töpfen Ihr noch Geld bekommen könntet. 

Das sind z.B.:

  • Das Mutterschaftsgeld am Anfang des Kinderlebens
  • Stipendien (selten, schwer zu bekommen, aber wenn Du eins bekommst, dann ist es Gold wert!)
  • Ein Bildungskredit wie z.B. der Kfw-Studien-Kredit. Den musst Du zwar zurückzahlen, Du hast aber ganz niedrige Zinsen und bist sowohl beim Bezug als auch bei der Rückzahlung super flexibel!
  • ALG 2 (die Voraussetzungen dafür sind weniger für Studenten gedacht, allerdings gibt es z.B. bei einer Studienunterbrechung die Möglichkeit, durch ALG 2 bestehende Förderungen aufzustocken)
  • Unterhalt für das Kind, wenn Du nicht mit dem anderen Elternteil zusammenlebst
  • Unterhaltsvorschuss, sollte das andere Elternteil z.B. durch ein eigenes Studium nicht in der Lage sein, den Unterhalt für das Kind zu zahlen
  • Die Bundesstiftung Mutter und Kind (da gibt es allerdings nur in Härtefällen Geld)

Worüber Du Dir noch während der Schwangerschaft im Studium Gedanken machen solltest

Zum Schluss geben wir Dir noch ein paar nützliche Tipps zum Studium mit Kind mit:

  • Vernetze Dich! 5% der Studentinnen haben ein Kind – sicherlich damit auch einige in Deinem Studiengang oder Deiner Fakultät!
  • Mach Dir einen Studienverlaufsplan: Welche Prüfungen und Hausarbeiten kannst Du noch vor der Geburt erledigen? Was lässt sich schieben? Mach Dir einen genauen Plan mit allen Abgabedaten.
  • Wer kann Dir bei der Betreuung des Kindes helfen? Nicht nur Kitas oder Tagesmütter sind eine Option, auch Elterngruppen, Großeltern, Tanten und Onkel, Freunde… 
  • Welche Professoren und Tutoren können Dich unterstützen? Sprich mit den Professoren, denen Du vertraust – bestimmt können Sie Dir nützliche Tipps und weitere Ansprechpartner zur Unterstützung empfehlen. Und vielleicht haben Deine Lieblingstutoren richtig gute Unterlagen, mit denen Du Dich auch zuhause auf Prüfungen vorbereiten kannst!

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