Durch das Elterngeld werden frisch gebackene Eltern finanziell dabei unterstützt, dass sie Zeit für die Erziehung ihres Kindes aufwenden. Aber auch der Wiedereinstieg in den Beruf soll damit belohnt und erleichtert werden.
Unterstützt wird dieser Wiedereinstieg zum Beispiel durch das Elterngeld Plus. Dieses „verdoppelt“ die Bezugsmonate des Elterngelds. Mehr Infos zum ElterngeldPlus findest Du hier.
Oft wird in diesem Zusammenhang auch über die Partnerschaftsbonus-Monate, bzw. den Partnerschaftsbonus gesprochen. Partnerschaftsbonus sind nicht zu verwechseln mit den Partnermonaten.
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Jetzt Elterngeld beantragen!Was sind die Partnerschaftsbonusmonate?
Die Partnerschaftsbonusmonate sollen vor allem die Eltern unterstützen, die sich die Kindererziehung und das Geldverdienen untereinander aufteilen.
Als Partnerschaftsbonusmonate werden 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bezeichnet, die Du beim Bezug von Elterngeld erhalten kannst. Diese Monate bekommt jeder Partner, Ihr müsst sie also nicht aufteilen!
Wann Du diese Monate nimmst, also ob am Ende der Elternzeit oder in der Mitte, ist dabei egal.
Was sind die Voraussetzungen für Partnerschaftsbonusmonate beim ElterngeldPlus?
Beginnen wir mit dem Fall, dass Du mit Deinem Partner in einem Haushalt zusammenwohnst und dass Ihr Euer Kind gemeinsam erzieht, bzw. es gemeinsam betreut. Für den zusätzlichen Bezug von Partnerschaftsbonusmonaten müsst Ihr beide gleichzeitig Eure Arbeitszeit verringern und zwar auf 24 bis 32 Stunden pro Woche (bis September sind es 25-30 Wochenstunden). Diese Konstellation muss dann für 4 aufeinanderfolgende Monate bestehen.
Besonders sinnvoll ist das natürlich beim Bezug von ElterngeldPlus, bei dem Ihr – wie es in den meisten Fällen ist – in Teilzeit arbeitet und Euch gleichzeitig um den Nachwuchs kümmert.
Übrigens:
Es ist nicht notwendig, dass ihr jede Woche exakt 24 bis 32 Stunden (bis September sind es 25-30 Wochenstunden) arbeitet. Auf den Lebensmonat des Kindes gerechnet, muss das aber der Durchschnitt sein. Überstunden werden mit einberechnet und Feiertage sowie Urlaubstage gelten auch als Arbeitstage!
Die Voraussetzungen noch einmal zusammengefasst:
- Jeder Partner arbeitet in Teilzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden (bis September sind es 25-30 Wochenstunden).
- Diese Arbeitszeitverringerung besteht für 4 aufeinanderfolgende Monate.
- Beide Partner machen das gleichzeitig.
Auch wenn Ihr weniger Bonus-Monate beanspruchen wollt, müsst Ihr die Voraussetzungen trotzdem komplett erfüllen.
Partnerschaftsbonusmonate als Alleinerziehende/r
Auch als Alleinerziehende/r hast Du einen Anspruch auf die Partnerschaftsbonusmonate. Für Dich gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Paare:
- Du musst Deine Wochenarbeitszeit auf 24 bis 32 Stunden (bis September sind es 25-30 Wochenstunden) verringern.
- Du musst das für 4 aufeinanderfolgende Monate tun.
Hältst Du diese Voraussetzungen ein, dann bekommst Du auch alleine 4 Monate zusätzlich ElterngeldPlus.
Was passiert, wenn ich die Voraussetzungen nicht einhalte?
Der Gesetzgeber ist beim Bezug der Partnerschaftsbonusmonate sehr strikt! Die Voraussetzungen müssen exakt eingehalten werden.
Sobald einer der Partner aus den Voraussetzungen fällt (z.B. arbeitet einer doch mehr Wochenstunden oder arbeitet nur für 3,5 Monate in Teilzeit), verfällt für beide Partner der Anspruch auf die Bonusmonate!
Solltet Ihr diese Monate schon genommen haben, dann müsst Ihr das Elterngeld für diese Monate sogar zurückzahlen, sie werden also wieder eingefordert. Das gilt dann für beide Partner.
Ein paar Stunden „zuviel“ Arbeit können so den Verlust von bis zu 8 extra Monaten bedeuten!
Alex
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14 thoughts on “Partnerschaftsbonusmonate beim Elterngeld – Wann kannst Du sie nutzen?”