Elterngeld im Ausland und für Grenzgänger


In manchen Fällen kommt es vor, dass Eltern nicht in Deutschland wohnen, trotzdem aber Elterngeld beantragen möchten. 

Wir erklären im Folgenden, wann Ihr einen Anspruch auf Elterngeld habt und was Ihr beachten müsst. 

Elterngeld mit Wohnsitz im Ausland

Grundsätzlich hast Du als Elternteil nur Anspruch auf Elterngeld, wenn Dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland ist. Du kannst also nicht auswandern und Deinen Lebensmittelpunkt in ein anderes Land verlegen und gleichzeitig Elterngeld erhalten.

Eine Ausnahme gibt es nur für Grenzgänger und Entsandte, über die wir weiter unten noch schreiben. 

Anders sieht das bei der Elternzeit aus:

Auslandsaufenthalt während der Elternzeit

Während der Elternzeit musst Du nicht in Deutschland wohnen oder Dich in Deutschland aufhalten. Die einzige Voraussetzung ist, dass Dein Kind bei Dir wohnt und Du einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht hast oder bei einem deutschen Arbeitgeber unter Vertrag stehst. 

Manche Eltern nutzen die Elternzeit für Reisen oder einen längeren Auslandsaufenthalt – das ist gar kein Problem. 

Allerdings hast Du in diesem Fall keinen Anspruch auf Elterngeld. 

Elterngeld bei Grenzgängern

Dadurch, dass Elterngeld eine Familienleistung nach europäischem Recht ist, gibt es Vorteile für Grenzgänger. Diese haben im besten Fall Anspruch auf Familienleistungen aus beiden Ländern. Dabei gilt das Beschäftigungslandprinzip: Das Land, in dem Du arbeitest, ist vorrangig für Familienleistungen zuständig. 

Grundsätzlich müssen Grenzgänger in zwei Kategorien aufgeteilt werden:

Du arbeitest in Deutschland aber lebst in einem anderen EU-Staat

Wenn Du in Deutschland arbeitest, aber in einem anderen EU-Staat wohnst, dann bist Du ein Grenzgänger und hast somit Anspruch auf Elterngeld. 

Du lebst in Deutschland, aber arbeitest in einem anderen EU-Staat

Andersherum gilt diese Regelung natürlich auch: Wenn Dein Wohnsitz in Deutschland ist, Du aber in einem anderen EU-Staat arbeitest, dann hast Du Anspruch auf die Familien- und Sozialleistungen dieses Landes. 

In so einem Fall prüft die zuständige Elterngeldstelle, ob Du prinzipiell Anspruch auf einen höheren Elterngeldsatz hättest und bewilligt im besten Fall sogar Unterschiedsbeträge. 

Je nachdem in welchem Land Du sozialversichert bist und wie viel Elterngeld Du erhältst, musst Du einen Teil dieses Elterngelds im anderen EU-Land versteuern.

Elterngeld bei Eltern, die beide Grenzgänger sind

Wenn Ihr beide in Deutschland lebt, aber in einem Nachbarland arbeitet (z.B. den Niederlanden, Tschechien, der Schweiz, Frankreich oder Österreich) gilt normalerweise das Beschäftigungslandprinzip. Das bedeutet, dass das Land, in dem Ihr arbeitet, für Eure Familienleistungen zuständig ist.

Es gibt jedoch ein neues Urteil für den speziellen Fall, dass beide Eltern Grenzgänger sind: Dann könnt Ihr Euch aussuchen, in welchem Land Ihr die Familienleistungen wie Elterngeld beziehen möchtet.

Wer hat noch Anspruch auf Elterngeld während des Aufenthalts im Ausland?

Es gibt noch ein paar andere Menschengruppen, die in Ausland arbeiten und trotzdem Anspruch auf deutsches Elterngeld haben. Das sind u.a.:

  • Selbstständige, die für ein Projekt bzw. eine begrenzte Zeit im Ausland wohnen
  • Entwicklungshelfer
  • Missionare
  • Beamte, denen eine Tätigkeit im Ausland zugewiesen wurde nach §123a Beamtenrechtsrahmengesetz
  • Deutsche Mitarbeiter einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung (z.B. NATO, UNO oder EU)
  • Mitarbeiter, die im Kontext eines deutschen Arbeitsverhältnisses ins Ausland entsandt werden

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