Mutterschaftsgeld und Elterngeld – so funktioniert die Kombi!


Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die frisch Mütter und ihre Kinder schützen soll. Das Mutterschaftsgeld wird während der Mutterschutzfrist gezahlt, wie es der Name schon sagt.

Wann besteht die Mutterschutzfrist?

Die Mutterschutzfrist ist der Zeitraum, in dem Du als Mama rund um die Geburt Deines Babies nicht arbeiten darfst. Sie startet sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin des Kindes. 

Kommt das Kind zu früh, also vor dem errechneten Termin, wird die Mutterschutzfrist um die Menge dieser „fehlenden“ Tage verlängert. Kommt das Kind später als errechnet, verlängert sich die Mutterschutzfrist.

Diese Zeit ist dafür da, um werdende und frische Mütter davor zu schützen, sich und ihr Kind durch die Arbeit in Gefahr zu bringen.

Abbildung zur Freistellung der Mutter während des Mutterschutzes vor und nach der Geburt, sowie der Elternzeit

Was passiert in dieser Mutterschutzfrist? 

Während der Mutterschutzfrist erhalten Mütter von der gesetzlichen Krankenkasse das Mutterschaftsgeld.

Weitere Infos zur Mutterschutzfrist und speziellen Regelungen zum Mutterschutz findest Du weiter unten im Text. Zunächst beschäftigen wir uns mit dem Mutterschaftsgeld. 

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Pro Tag erhält die Mutter höchstens 13 €

Wenn der durchschnittliche Nettolohn (bezogen auf den Kalendertag, also gesamtes jährliches Nettoeinkommen geteilt durch 365) über 13 € liegt, dann muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen.

Maßgeblich ist dabei das Entgelt der letzten drei abgeschlossenen Monate vor dem Mutterschutz. 

Wenn Du Deine Arbeit erst nach Beginn der Schwangerschaft angetreten hast, gelten als durchschnittliches Einkommen das der ersten drei Monate Deiner Beschäftigung. 

Du sollst also so viel Geld bekommen, wie Du es auch bei der Weiterführung Deiner Arbeit bekommen hättest. Du erhältst somit Deinen Nettolohn der letzten Monate weiter.

Ein kleines Rechenbeispiel zum Mutterschaftsgeld:

Ina verdient jährlich 30.000 € netto. Pro Tag ist das somit ein kalendarischer Nettolohn von:

30.000 € / 365 Tage = 82,19 €

13 € bekommt sie von der Krankenkasse. Übrig bleiben:

82,19 € – 13 € = 69,19 €. 

Diese 69,19 € erhält sie von ihrem Arbeitgeber als Zuschuss.

Bekomme ich Mutterschaftsgeld zusätzlich zum Lohn?

Mutterschaftsgeld ist eine Ersatzleistung. Du erhältst es statt Deines normalen Lohns. Finanziell solltest Du davon aber nichts merken, da das Mutterschaftsgeld durch den Arbeitgeber so aufgestockt wird, dass Du Deinen Nettolohn ausgezahlt bekommst. 

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Prinzipiell hat jede Frau, die in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig oder pflicht-versichert ist, Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dabei muss der Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld bestehen. 

Was sind die Voraussetzungen für Mutterschaftsgeld?

Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du bist aktuell in einem Arbeitsverhältnis. 
  • Dein Arbeitsverhältnis kann während der Schwangerschaft auch zulässig gekündigt worden sein. 
  • Alternativ beginnst Du nach der Schutzfrist ein neues Arbeitsverhältnis.

Elterngeld und Mutterschaftsgeld

Sobald Du einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, musst Du in diesem Zeitraum Elterngeld beziehen, wenn Du generell Elterngeld nach der Geburt beziehen möchtest. Denn diese beiden Leistungen müssen zwingend miteinander verrechnet werden. ElterngeldPlus statt Basiselterngeld kannst Du erst danach beziehen.

Ein Beispiel zum Elterngeld und Mutterschaftsgeld

Bekommst Du beispielsweise zwei Monate Mutterschaftsgeld nach der Geburt Deines Kindes, bleiben Dir dann noch 10 von den insgesamt 12 Monaten Basiselterngeld übrig. Hast Du ein Frühchen und bist deswegen z.B. 19 Wochen in der Mutterschutzfrist, musst Du für die ersten 5 Monate Elterngeld beantragen.

Die übrigen Bezugsmonate müssen dann noch zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden, wenn auch der Vater Elternzeit nehmen möchte. 

Wie berechnet sich beim Bezug von Elterngeld und Mutterschaftsgeld die Zahlung?

Elterngeld beträgt etwa 65% – 67% des vorherigen Netto-Verdienstes. Somit ist die Höhe des Elterngeldes in der Regel niedriger als die des Mutterschaftsgelds, das durch die Arbeitgeberzahlung auf 100% aufgestockt wird. 

Die zuständige Elterngeldstelle überprüft für jeden Lebensmonat des Kindes das Verhältnis von Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzahlung zum zustehenden Elterngeld.

Wenn die Mutterschutzfrist innerhalb eines Lebensmonats endet, dann berechnet die zuständige Elterngeldstelle tagesgenau, wie viel Geld Dir in den übrigen Tagen zusteht. Im besten Fall muss dieses dann durch das Elterngeld aufgestockt werden. 

Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Mutterschaftsgeld?

Elterngeld ist eine staatliche Förderung, durch die Du dabei unterstützt wirst, Dein Kind in den ersten 1 – 2 Lebensjahren betreuen zu können. 

Mutterschaftsgeld besteht aus einem staatlichen und einem Arbeitgeber-Teil. Es soll Dich davor schützen, dass Du aufgrund finanzieller Engpässe arbeitest, obwohl Du und Dein Baby rund um die Geburt geschützt werden sollten.

Mutterschaftsgeld als Selbstständige

Du arbeitest selbstständig? Dann bist Du entweder freiwillig gesetzlich versichert (in diesem Fall gelten für Dich die oben genannten Regeln) oder Du bist privat versichert. 

Dann gilt weder das Mutterschutzgesetz noch die Mutterschutzfrist für Dich. 

Normalerweise deckt die private Krankenversicherung auch kein Mutterschaftsgeld ab. Durch eine private Zusatzversicherung kannst Du aber Zahlungen erhalten, die Höhe davon hängt von Deinem Vertrag ab. 

Das Gute: Du bekommst zwar kein Mutterschaftsgeld, aber dann hat dieses auch keinen Einfluss auf Dein Elterngeld!

Hier findest Du mehr Infos zum Thema Elterngeld und Selbstständigkeit.

Mutterschaftsgeld als Beamtin

Als Beamtin bist Du normalerweise privat krankenversichert. Das bedeutet, dass Du kein Mutterschaftsgeld bekommst. Allerdings erhältst Du stattdessen Deine volle Besoldung, inkl. Zulagen. Nur Mehrarbeitsvergütungen fallen weg.

Solltest Du noch offene Urlaubstage haben, werden diese auf die Zeit nach dem Mutterschutz verschoben. 

Hier findest Du mehr Infos zum Thema Elterngeld als Beamtin.

Mutterschaftsgeld, wenn Du in der Künstlersozialkasse versichert bist

Wenn Du in der Künstlersozialkasse versichert bist, dann bist Du normalerweise gesetzlich versichert. Das Mutterschaftsgeld bekommst Du dadurch genau wie eine „normale Angestellte“. Jedoch hast Du als Mitglied der Künstlersozialkasse ja keinen Arbeitgeber, welcher den Arbeitgeberzuschuss zahlen kann. 

Diese Rolle übernimmt die KSK und zahlt den entsprechenden Beitrag, sodass Du auf Dein ursprüngliches 100%iges Einkommen kommst. 

Mutterschaftsgeld als geringfügig-Beschäftigte (450 €-Job)

Wenn Du einen 450 €-Job hast, hast Du keinen Anspruch auf normales Mutterschaftsgeld. Allerdings kannst Du Dich an das Bundesversicherungsamt wenden und dort ein reduziertes Mutterschaftsgeld bekommen: Das sind einmalig höchstens 210€. Diese Leistung wird aber nicht auf das Elterngeld angerechnet!!

Übrigens: Im Antrag über unsere Seite dasElterngeld kannst Du ganz einfach anklicken, dass Du Mutterschaftsgeld beziehst. Den Rest macht das Tool automatisch für Dich!

Mutterschutz in speziellen Fällen

Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor und endet acht Wochen nach dem errechneten Geburtstermin.

Allerdings gibt es einige Spezialfälle, auf die wir nun eingehen möchten:

Wie kann ich den Geburtstermin beim Mutterschutz korrigieren?

Dein*e Frauenärzt*in stellt Dir eine Bescheinigung über Deinen voraussichtlichen Geburtstermin aus. Dieses musst Du Deinem Arbeitgeber vorlegen und auch Deiner Krankenkasse. Du erhältst die Bescheinigung 7 Wochen vor Deinem Termin und musst dann schnellstmöglich den Antrag bei der Krankenkasse stelle (dafür bekommst Du von Deiner Krankenkasse ein Formular).

Sollte Dein Kind früher oder später kommen, brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Du erhältst trotzdem die volle Zeit des Mutterschutzes.

Es gibt zwei Szenarien:

Dein Kind kommt früher als errechnet:

Kommt Dein Kind früher auf die Welt, als der Geburtstermin es vorausgesagt hat, dann wird Deine Mutterschutzfrist um die fehlenden Tage verlängert. Kommt Dein Baby also 3 Tage „zu früh“, werden diese Tage am Ende wieder drangehangen.

Dein Kind kommt später als errechnet:

Dein Baby möchte sich Zeit lassen? Das ist völlig ok, lass Dich bloß nicht stressen! Die Mutterschutzfrist verlängert sich, sodass Du weiterhin die 8 Wochen nach der Geburt zuhause bleiben kannst. 

Mutterschutz bei Zwillingen

Wow, Du bekommst sogar mehr als ein Baby, sondern Zwillinge oder Drillinge? Dann verlängert sich Dein Mutterschutz von 8 Wochen auf 12 Wochen nach der Geburt. 

Wann gibt es einen vorzeitigen Mutterschutz?

In manchen Fällen werden werdende Mamas in einen vorzeitigen Mutterschutz geschickt. Das passiert, wenn Dein*e Frauenärzt*in ein Beschäftigungsverbot ausspricht. 

Der Grund für ein Beschäftigungsverbot ist, dass die Weiterführung der Arbeit Dich und Dein Baby gefährden könnte. Vor allem in der Corona-Pandemie werden solche Beschäftigungsverbote zurzeit öfter ausgesprochen, da das Risiko einer schwerwiegenden Infektion für Schwangere höher ist.

Beschäftigungsverbote gibt es für bestimmte Berufsgruppen, u.a. Ärztinnen und Krankenschwestern im Krankenhaus, Labormitarbeiterinnen, Altenpflegerinnen und teilweise auch für Erzieherinnen und Lehrerinnen.

Durch ein Beschäftigungsverbot sollst Du z.B: geschützt werden vor:

  • Viren, Pilzen und Bakterien in hohem Umfang
  • Vibrationen und Erschütterungen
  • Lärm und starken Temperaturen
  • körperlicher Belastung, sowie Stress durch Zeitvorgaben

Ist es durch Deinen Arbeitsvertrag möglich, dass Dir für die Zeit der Schwangerschaft eine andere Stelle zugewiesen wird, dann darf Dein Arbeitgeber dies tun. 

Dein*e Ärzt*in kann aber auch ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn Du aus medizinischen Gründen besser nicht arbeiten solltest, z.B. weil Du unter Anämie, dem Risiko einer Frühgeburt oder einer schweren Diabetes leidest, aber auch weil Du mal eine Organtransplantation hattest. 

Dein Arbeitgeber muss Dir Deinen Lohn dann weiterzahlen, bekommt diesen allerdings von der Krankenkasse erstattet.

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch in Mutterschutz und Elternzeit? 

Dein Mutterschutz berührt Deinen Urlaubsanspruch nicht. Denn während des Mutterschutzes wirst Du freigestellt und musst dafür keine Urlaubstage nutzen. 

Auch während der Elternzeit musst Du keinen Urlaub nehmen – Dir stehen gesetzlich 3 Jahre Elternzeit zu. Dein Urlaub wird dann anteilig verrechnet und Du erhältst für die Zeit, in der Du wieder arbeitest, die Dir zustehenden Urlaubstage. 

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