Elterngeld und Beamte


Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für frisch gebackene Mamas und Papas. 

Du bekommst Elterngeld als Ersatzleistung für Deine Arbeit – Du arbeitest also weniger oder gar nicht und betreust stattdessen Dein Kind.

Ob aus dem Verwaltungsdienst, als Polizistin/Polizist oder aus dem Militärbereich, als Richterin/Richter oder Staatsanwältin/Staatsanwalt, als Lehrerin/Lehrer oder aus der Schulaufsicht – als Beamtin und Beamter gibt es besondere Regelungen für Dich in Bezug auf Dein Elterngeld. Im Folgenden erklären wir Dir alles, was Du rund um das Thema Beamte und Elterngeld wissen musst. 

Wie viel Elterngeld kann ich als Beamtin oder Beamter bekommen? Wie berechnet sich die Förderung?

Im Schnitt bekommst Du etwa 67% Deines Netto-Gehaltes vor der Geburt als Elterngeld. 

Das Gehalt vor der Geburt bezieht sich auf den Bemessungszeitraum, das sind bei Beamten die 12 Monate vor der Geburt des Kindes, bzw. bei Frauen vor dem Start des Mutterschutzes. 

Um das Netto-Gehalt zu errechnen, wird Dein Brutto-Gehalt um einige Punkte bereinigt, z.B. um Steuerabzüge, Rentenversicherungsbeträge und Kinderfreibeträge. 

Von diesem Netto-Gehalt aus wird die Elterngeld Ersatzrate ermittelt. Beamte haben ja meist ein relativ hohes Einkommen und liegen damit bei einer Ersatzrate von 67% oder 65%. 

Was ist der Höchstsatz beim Elterngeld für Beamte?

Der maximale Satz, den Du monatlich als Beamtin oder Beamter bekommen kannst, sind 1.800€. Dafür musst Du 2.770€ Netto-Einkommen oder mehr monatlich im Bemessungszeitraum bezogen haben. 

Was ist der Geschwisterbonus?

Wenn Du bereits ein Kind hast und nun ein zweites Kind dazu kommt, dann bekommst Du für dieses Kind 10% Deines aktuellen Elterngelds dazu – das nennt sich dann Geschwisterbonus

Der Elterngeldrechner für Beamte

Du willst genau wissen, wie viel Elterngeld Du bekommen kannst? Dann nutz doch unseren Elterngeldrechner! Hier kannst Du ganz in Ruhe ausprobieren, wie viel Elterngeld Du bekommst und welche Konstellationen mit ElterngeldPlus, Partnermonaten und Partnerschaftsbonusmonaten sich lohnen. 

Denn wenn Du gemeinsam mit Deiner Partnerin/Deinem Partner entscheidest, dass Ihr die Betreuung Eures Kindes untereinander aufteilen wollt, dann werdet Ihr dafür noch mehr belohnt – durch zusätzliche Elterngeld-Monate!

Jetzt mit dem Elterngeldrechner alle Möglichkeiten ausprobieren!

Kann ich während des Bezugs von Elterngeld auch weiterarbeiten?

Die Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld ist, dass Du weniger oder gar nicht mehr arbeitest. Du darfst aber bis zu 32 Stunden pro Woche (bis September sind es nur 30) weiter Deinem Beruf nachgehen. 

Das bedeutet, dass Du z.B. in Teilzeit weiterarbeiten kannst und trotzdem Elterngeld beziehst. 

Meist lohnt sich dann der Bezug von ElterngeldPlus.

Wann lohnt sich ElterngeldPlus als Beamte?

ElterngeldPlus „verdoppelt“ die Bezugszeit von Elterngeld. Für jeden Monat, der kein Basiselterngeld-Monat sein soll, bekommst Du somit zwei Monate ElterngeldPlus. Allerdings berechnet sich dann natürlich auch die Höhe des Elterngelds etwas anders. 

Denn für die Berechnung ist nicht nur ausschlaggebend, was Du VOR der Geburt Deines Kindes verdient hast, sondern auch, was Du DANACH verdienst.

Oft lohnt sich ElterngeldPlus aber, wenn Du nach der Geburt weiterarbeitest – in Teilzeit und mit weniger Stunden. Durch die flexible Gestaltung der Monate kannst Du auch erstmal 6 Monate ganz zuhause bleiben und dann wieder in Teilzeit einsteigen.

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Basiselterngeld bekommst Du normalerweise 12 Monate lang, ElterngeldPlus bekommst Du genau die doppelte Zeit. Dabei kannst Du Dich auch für Zwischenwege entscheiden, z.B. 6 Monte Basiselterngeld beantragen und die nächsten 6 Monate als ElterngeldPlus nutzen – diese verdoppeln sich dann zu 12 Monaten. 

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Du hast Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit. In dieser Zeit bleibt Dein Dienstverhältnis bestehen und Du hast das Recht darauf, nach dieser Zeit wieder in Deiner Stelle eingesetzt zu werden. 

Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Deines Kindes kannst Du Elterngeld bekommen. 

Was passiert bei Beamtinnen im Mutterschutz?

Die Mutterschutzfrist soll Dich und Dein Kind schützen. Denn in dieser Frist darfst Du nicht arbeiten (in der Zeit vor der Geburt nur, wenn Du Dich ausdrücklich bereit erklärst). 

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt. 

Normalerweise bekommen Frauen, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, ihr Gehalt über die Krankenkasse und eine Aufstockung des Arbeitgebers weiter ausgezahlt. 

Frauen, die in einer privaten Krankenversicherung sind (wie es bei den meisten Beamtinnen ist), haben in den gängigen Fällen nur dann Anspruch auf eine Fortzahlung des Lohns, wenn sie dafür eine Versicherung abgeschlossen haben. 

Als Beamtin gibt es aber einige Vorteile und Besonderheiten für Dich!

  • Du bekommst während der Mutterschutzfrist Deine volle Besoldung. Auch Zulagen erhältst Du weiter. Nur Mehrarbeitsvergütungen (die Du vorher wegen einer Arbeitszeit von über 8,5 Stunden am Tag erhalten hast) fallen weg.
  • Die Mutterschutzfrist gilt als Dienstzeit, sodass Du keine Nachteile in Bezug auf Laufbahn-Zeiten, Probezeiten oder Rentenansprüche hast. Du wirst also so behandelt, als hättest Du weitergearbeitet. 
  • Eventuell offene Urlaubstage werden auf die Zeit nach der Schwangerschaft verschoben. 

Der Antrag auf Elterngeld für Beamte

Den Antrag auf Elterngeld kannst Du ganz einfach über unser Tool stellen. Egal, ob Du den Antrag alleine oder mit Deiner Partnerin/Deinem Partner stellst, ob Du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beantragst, welche Partnermonate und Partnerschaftsbonusmonate Du beantragen willst – über unser Tool ist alles intuitiv und übersichtlich.

Und das Beste: Am Ende berechnet unser Elterngeldrechner auch noch, wie hoch Dein Elterngeld ausfällt!

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