Kindergeld und Elterngeld – so kannst Du es kombinieren


Du bekommst ein Baby! Herzlichen Glückwunsch!

Nun stellst Du Dir bestimmt viele Fragen: Welches Elternteil bleibt wie lange zuhause? Wie soll ich das Finanzielle regeln? Wie lange kann ich es mir leisten, nicht zu arbeiten?

Gut, dass es für Eltern einige Förderungen gibt. Denn der Staat möchte Dir ermöglichen, dass Du Dich in der ersten Zeit um Dein Baby kümmern kannst, ohne Dir finanzielle Sorgen zu machen. 

Zu diesen Förderungen gehören das Elterngeld und das Kindergeld

Wir erklären Dir in diesem Text, was Elterngeld und Kindergeld sind und wie Du diese Förderungen kombinieren kannst. 

Was ist Elterngeld?

Elterngeld bietet frisch gebackenen Eltern einen finanziellen Ausgleich. Hierbei gibt es den Unterschied zwischen dem Basiselterngeld und dem ElterngeldPlus. Basiselterngeld bekommst Du für 12 Monate, ElterngeldPlus für 24 Monate. In beiden Fällen kannst Du in Teilzeit arbeiten, sinnvoll ist das meist aber nur beim Basiselterngeld. 

Zusätzlich kannst Du Partnermonate und Partnerschaftsbonusmonate nutzen – diese verlängern den Bezugszeitraum. 

Höhe des Elterngelds in 2021

Du erhältst zwischen 65 % und 100% Deines vorherigen Netto-Einkommens. Diese Elterngeld-Ersatzrate ist abhängig von der Höhe Deines Netto-Einkommens im Bemessungszeitraum. Je mehr Du verdient hast, desto niedriger ist diese Ersatzrate. Das unterstützt vor allem Geringverdiener. Der Höchstsatz beim Elterngeld liegt bei 1.800€.

Du möchtest mehr Infos darüber, wie sich das Elterngeld berechnet?

Hier findest Du alle Infos zur Höhe des Elterngelds

Was ist Kindergeld?

Kindergeld ist eine Steuervergütung, auf die grundsätzlich alle Eltern in Deutschland Anspruch haben. 

Du erhältst ab der Geburt Deines Kindes eine fixe Summe monatlich ausgezahlt.

Höhe des Kindergelds in 2021

Die Höhe des Kindergelds ist abhängig von der Anzahl Deiner Kinder. 

So viel bekommst Du:

Kind 1219€
Kind 2219 €
Kind 3225 €
Kind 4250 €
Jedes weitere Kind250 €

Was passiert mit dem Kindergeld bei Zwillingen?

Auch für Zwillinge erhältst Du natürlich Kindergeld. Dabei werden diese Kinder auch einfach „durchnummeriert“, so wie Deine anderen Kinder.

Hast Du beispielsweise schon ein Kind und bekommst Du danach Zwillinge, dann erhältst Du für Kind Nr. 1: 219€, für Zwilling Nr. 1 auch 219€ und für Zwilling Nr. 2: 225€.

Wie lange wird das Kindergeld ausgezahlt?

Grundsätzlich bekommst Du Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr Deines Kindes. Ist Dein Kind danach weiter in einer Ausbildung oder studiert, dann gibt es Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Ist Dein Kind arbeitslos, bekommst Du bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld. 

Zusammengefasst gibt es also Kindergeld für Kinder 

  • bis 18 Jahre
  • bis 25, wenn sie in einer Ausbildung sind
  • bis 21, wenn sie arbeitslos sind.

Dein Kind konnte die Ausbildung nicht beginnen, da es keinen Ausbildungsplatz bekommen hat? Dann gibt es trotzdem Kindergeld. 

Auch im Master gibt es noch die Förderung, wenn Dein Kind unter 25 ist. Es darf nur nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten. 

Wer bekommt das Kindergeld?

Kindergeld bekommt das Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Wenn Ihr zusammenwohnt, dann müsst Ihr Euch entscheiden, wer von Euch das Kindergeld erhalten soll. 

Wann kann ich Kindergeld und Elterngeld beantragen?

Sowohl Kindergeld als auch Elterngeld kannst Du beantragen, sobald Dein Kind geboren ist. Wir empfehlen Dir, die Anträge schon vor der Geburt vorzubereiten, so brauchst Du nach der Geburt nur noch die letzten Angaben ergänzen und kannst den Antrag dann schnellstmöglich absenden.

Werden Kindergeld und Elterngeld gleichzeitig gezahlt?

Ja, Kindergeld und Elterngeld haben keinen Einfluss aufeinander. Du kannst beide Förderungen gleichzeitig erhalten und beide gleichzeitig beantragen.

Wird Kindergeld auf das Elterngeld angerechnet?

Kindergeld und Elterngeld sind unabhängig voneinander. Das bedeutet, dass keine Förderung auf die andere angerechnet wird. 

Der Unterschied von Elterngeld und Kindergeld

Elterngeld und Kindergeld sind zwei unterschiedliche Förderungen. In der folgenden Tabelle kannst Du die Unterschiede erkennen:

 ElterngeldKindergeld
Rückwirkender AntragKannst Du rückwirkend 3 Monate beantragenKannst Du rückwirkend 6 Monate beantragen
EinkommensabhängigkeitWird einkommensabhängig gezahltWird einkommensunabhängig gezahlt
Für welche Kinder?Für leibliche und adoptierte KinderFür leibliche und adoptierte Kinder
VariantenGibt es als zwei Varianten: Basiselterngeld und ElterngeldPlus 
Länge der ZahlungErhältst Du bis zu 14 bzw. 32 MonateErhältst Du bis zum 18. Lebensjahr Deines Kindes
Höhe der ZahlungHöhe bis zu 1.800€Höhe abhängig von der Anzahl der Kinder bis zu 250€
Wer kann beantragen?Können beide Elternteile beantragenBekommt nur ein Elternteil, bei getrennten Eltern das, bei dem das Kind lebt
Wie beantragen?Am einfachsten über dasElterngeld 
Wer zahlt?Der StaatDie Familienkassen der Agenturen für Arbeit

Zwischen Elterngeld und Kindergeld gibt es einige Unterschiede. 

Elterngeld wird einkommensabhängig gezahlt, Kindergeld einkommensunabhängig (hier bekommen alle Eltern die gleiche fixe Summe).

Elterngeld kannst Du rückwirkend nur für 3 Monate beantragen, Kindergeld für 6 Monate (Achtung: Früher war diese Frist sehr viel länger!).

Auch die Auszahlungslänge ist stark unterschiedlich, dafür ist aber auch die Höhe ganz anders. 

Elterngeld zahlt der Staat aus, Kindergeld wird durch die Familienkassen der Agenturen für Arbeit bezahlt. Kindergeld bekommt nur ein Elternteil, Elterngeld können beide Eltern beantragen. 

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