Du wirst Vater? Erstmal: Glückwunsch!
Wusstest Du, dass Du auch als Vater Anspruch auf Elternzeit und aufs Elterngeld hast? Im folgenden Text erklären wir Dir alles Wichtige und Notwendige.
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Jetzt Elterngeld beantragen!Habe ich als Vater Anspruch auf Elterngeld?
Ja, auch als Vater hast Du Anspruch auf Elterngeld! Das Gesetz ermöglicht Dir den Bezug von Elterngeld, sobald Du Deine Arbeitszeit verringerst (auf höchstens 32 Wochenstunden (bis September sind es nur 30)) oder sogar gar nicht arbeitest. Stattdessen musst Du Dein Kind betreuen.
Für diese Care-Arbeit bekommst Du eine Ersatzleistung: Das Elterngeld.
Wichtig: Um Elterngeld beziehen zu können, musst Du mit Deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Du hast den Anspruch also nur, wenn Du entweder mit dem Kind alleine in einem Haushalt oder gemeinsam mit der Mutter und dem Kind in einem Haushalt wohnst.
Wie hoch ist mein Elterngeld als Vater?
Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Deinem Einkommen vor der Elternzeit, der Ersatzrate und dem Einkommen während der Elternzeit.
Wenn Du genau wissen möchtest, wie viel Elterngeld Du bekommst, dann benutz unseren Elterngeldrechner!
Was darf ich als Vater beim Elterngeld dazu verdienen?
Wenn Du während des Bezugs von Elterngeld noch weiterarbeiten möchtest, dann darfst Du das nur mit höchstens 32 Stunden die Woche (bis September sind es nur 30). Wie viel Du dann verdienst, ist für den Anspruch auf Elterngeld erstmal nicht relevant (Hast Du allerdings vor der Geburt des Kindes 250.000€ im Jahr verdient, hast Du gar keinen Anspruch auf Elterngeld).
Väter, die während der Elternzeit arbeiten möchten, entscheiden sich meist für ElterngeldPlus. Dadurch hast Du die Möglichkeit, die „doppelte Zeit“ an Elterngeld zu bekommen. Mehr Informationen dazu findest Du in unserem Text zum ElterngeldPlus.
Praktische Elterngeld-Kombinationen für Väter
Die klassischste Form der Kindererziehung und Elternzeit ist immer noch, dass Frauen ein bis zwei Jahre Elternzeit nehmen und die Väter währenddessen weiterarbeiten.
Damit Du trotzdem Zeit mit Deinem Kind und der Betreuung von diesem verbringen kannst, gibt es die Partnermonate und Partnerschaftsbonusmonate.
Um es zu vereinfachen, sprechen wir nun von Deiner Frau, was natürlich auch die Freundin, Lebensgefährtin und auch die männliche Form davon inkludiert 🙂
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Jetzt Elterngeld beantragen!Partnermonate als Vater nutzen
Für die Partnermonate müssen Deine Frau und Du jeweils mindestens 2 Monate Basiselterngeld beantragen. Einer von Euch beiden (im klassischen Fall die Frau) muss dabei das Einkommen für mindestens zwei Monate nach der Geburt verringern.
Deine Frau kann 12 Monate Elterngeld beantragen und Du nutzt die 2 Monate Basiselterngeld bzw. 4 Monate ElterngeldPlus (die Partnermonate) als Elternzeit (natürlich könnt Ihr die Elterngeldmonate auch anders aufteilen oder sogar als ElterngeldPlus-Version nutzen, dann habt Ihr insgesamt 28 Monate).
Partnerschaftsbonusmonate als Vater nutzen
Partnerschaftsbonusmonate lohnen sich besonders für Paare, die beide ihre Arbeitszeit verringern, bzw. beide weiterarbeiten wollen (und das beim Bezug von ElterngeldPlus).
Wenn Ihr beide 4 aufeinanderfolgende Monate lang nur jeweils 24 – 32 Stunden (bis September sind es 25 – 30 Sunden) die Woche arbeitet, dann erhaltet Ihr 4 weitere Monate ElterngeldPlus. Praktisch, oder?
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Zum AntragElterngeld als alleinerziehender Vater
Natürlich gibt es nicht nur die Konstellation, dass Du als Vater mit der Mutter des Kindes zusammenwohnst, sondern es kann auch sein, dass Du Dein Kind alleine erziehst.
Auch dann hast Du Anspruch auf Basiselterngeld für 12 Monate (mit den Partnermonaten, die Du auch als Alleinerziehender nutzen kannst sind das sogar 14 Monate), oder ElterngeldPlus für 24 Monate (oder sogar 28 inkl. der Partnermonate).
Spezielle Infos für Väter
- Wann gelte ich denn als Vater? Das ist ganz einfach: Sobald Deine Vaterschaft anerkannt ist oder Du eine Vaterschaftsfeststellung beantragst hast (auch wenn über den Antrag noch nicht entschieden wurde), giltst Du als Vater und hast Anspruch auf Elterngeld.
- Den Anspruch auf Elterngeld hast Du nur, wenn Du mit Deinem Kind zusammenwohnst, bzw. Ihr in einem Haushalt wohnt. Das gilt, wenn Dein Kind etwa 70% der Zeit bei Dir wohnt.
- Auch für das leibliche Kind Deiner Lebenspartnerin, Frau, Mann oder Lebenspartner hast Du Anspruch auf Elterngeld. In diesem Fall muss das Kind natürlich auch mit Dir zusammenwohnen.
Alex
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