Elterngeld ist eine tolle finanzielle Unterstützung für diejenigen, die sich um ein Neugeborenes kümmern. Grundsätzlich ist es zunächst für die leiblichen Eltern gedacht, manchmal haben aber auch andere Personen Anspruch auf Elterngeld.
Welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, um Elterngeld beziehen zu können, verraten wir Dir in diesem Beitrag.
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Jetzt Elterngeld beantragen!Die Grundvoraussetzung: Die Erziehung des Kindes
Grundsätzlich bekommst Du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus, wenn Du mit Deinem Kind zusammenlebst, Dein Kind selbst betreust und Dich um es kümmerst. Das bedeutet, dass Du Dein Kind nicht nach dem Mutterschutz direkt Vollzeit in eine Betreuung gibst und weiter Deinem Beruf nachgehst, sondern dass Du Zeit, in der Du sonst arbeiten würdest, in die Erziehung des Kindes investierst.
Die Verringerung des Einkommens
Der Elterngeldbezug ist daran gekoppelt, dass Du weniger oder gar nicht arbeitest. Deine Arbeitszeit darf allerdings 32 Wochenstunden (bis September sind es 30 Wochenstunden) nicht überschreiten.
Eine Besonderheit hierzu besteht bei den sogenannten Partnerschaftsbonusmonaten. Hier muss Deine Arbeitszeit zwischen 24 und 32 Stunden (bis September sind es 25-30 Wochenstunden) liegen, für den Bezug der Partnermonate musst Du Dein Einkommen verringern.
Mehr Infos findest Du aber in den entsprechenden Texten:
Die Lebensverhältnisse für den Bezug von Elterngeld
Um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben, musst Du außerdem in Deutschland leben, bzw. Dein Lebensmittelpunkt muss Deutschland sein. (In manchen Konstellationen haben auch sogenannte „Grenzgänger“ einen Anspruch auf Elterngeld. )
Zudem musst Du für den Anspruch auf Elterngeld mit dem Kind zusammenleben. Das bedeutet, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes bei Dir sein muss – und zwar zu mindestens 70%.
Schwierig wird das bei getrenntlebenden Paaren – wenn Ihr eine 70% – 30%-Regelung habt, bzw. ein Elternteil das Kind 30% der Zeit oder weniger betreut, dann hat nur das Elternteil mit dem höheren Anteil das Recht auf Elterngeld – das andere nicht. Habt Ihr eine 50%-50%-Regelung, dann hat keiner von Euch den Anspruch auf Elterngeld.
Elterngeld alleine oder gemeinsam beantragen?
Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, musst Du alle Voraussetzungen für den Bezug erfüllen. Wenn Du alle Voraussetzungen erfüllst und nur der andere Elternteil nicht, hast Du trotzdem einen Anspruch auf Elterngeld.
Je nach Bundesland musst Du den Antrag gemeinsam mit Deinem Partner oder jeder alleine ausfüllen. Das ist oft recht kompliziert.
In unserem Tool ist der Antrag aber ganz einfach. Und Ihr könnt den Antrag direkt gemeinsam ausfüllen – das erleichtert oft die Arbeit!
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Jetzt Elterngeld beantragen!Als was muss ich arbeiten, um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben?
Prinzipiell ist es egal, welchem Beruf Du vor der Geburt des Kindes nachgegangen bist. Du kannst als Arbeitnehmer/in gearbeitet haben, Du kannst selbstständig gewesen sein, Beamte/r sein, auch als Azubi oder Student/in bekommst Du Elterngeld. Und auch wenn Du vorher keinem Job nachgegangen bist und/oder arbeitslos warst, bekommst Du den monatlichen Mindestsatz von 300 € als Basiselterngeld bzw. 150 € ElterngeldPlus.
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Die Höhe Deines Elterngeld-Bezugs ist abhängig von dem, was Du vor der Geburt des Kindes verdient hast und nach der Geburt verdienen wirst.
Du möchtest genau wissen, wie viel Elterngeld Dir zusteht? Das findest Du ganz einfach über unseren Elterngeldrechner raus!
Wichtig: Du darfst nicht mehr als 250.000 € als Alleinerziehende/r, bzw. 300.000 € (bis September sind es sogar 500.000 €) als Elternpaar verdient haben. Dann überschreitest Du die Einkommensgrenzen und hast keinen Anspruch auf Elterngeld.
In welchem Zeitraum bekomme ich Elterngeld?
Elterngeld ist dafür da, um Dich besonders in der Baby-Zeit finanziell zu unterstützen. Deshalb kannst Du Basiselterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten Deines Kindes beziehen, ElterngeldPlus sogar über diesen Zeitraum hinaus.
Wer kann Elterngeld bekommen außer den leiblichen Eltern?
Normalerweise steht Elterngeld nur den Eltern des Kindes zu. Doch in manchen Fällen bekommen auch andere Personen diese Förderung, z.B.
- Adoptiveltern – Wenn sie das Kind adoptiert haben oder mit dem Adoptionsziel aufnehmen (Adoptionspflege).
- Stiefeltern – Wenn Dein Ehepartner ein Kind hat und Ihr lebt alle gemeinsam, dann kannst Du auch Elterngeld für dieses beantragen. Das gilt natürlich auch für gleichgeschlechtliche Ehen.
- Oma, Opa, Tante, Onkel, Geschwister – In Härtefällen (z.B. einer Krankheit, Behinderung oder dem Tod) kümmern sich oft die nächsten Verwandten um das Kind. Diese haben dann auch ein Recht auf Elterngeld. Dafür muss die Verwandtschaft bis zum dritten Grad bestehen.
- Nicht-eingetragene Väter – Bist Du mit Deiner Partnerin nicht verheiratet, dann bist Du erst der Vater des Kindes, wenn Du beim Standesamt dafür eingetragen wurdest. Manchmal gibt es auch Unstimmigkeiten darüber, wer nun der Vater des Babys ist – dann muss die Vaterschaft vor dem Familiengericht geklärt werden. Ab der Einleitung des Verfahrens zur Feststellung kannst Du aber schon Elterngeld beantragen.
Alex
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Ansprechpartner
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5 thoughts on “Voraussetzungen für Elterngeld – so hast Du den Anspruch”