Elterngeld ist eine Förderung für frisch gebackene Eltern. Sie soll Dich als Mama oder Papa dabei unterstützen, Dein Kind zu betreuen – denn Du wirst dafür „belohnt“, dass Du weniger oder gar nicht arbeitest und Dich stattdessen um Dein Kind kümmerst.
Normalerweise gibt es Elterngeld nur für Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.
In manchen Fällen haben aber auch Ausländer einen Anspruch auf Elterngeld.
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Egal, ob Du in Deutschland wohnst und in einem anliegenden EU-Land arbeitest oder andersherum: In diesem Fall hast Du Anspruch auf Elterngeld. Alle Informationen dazu findest Du in unserem Text über das Elterngeld im Ausland.
Elterngeld für Ausländer
Um die Anspruchsregelungen zu erklären, müssen wir zunächst unterscheiden zwischen freizügigkeitsberechtigten Ausländern und nicht-freizügigkeitsberechtigten Ausländern.
Das Freizügigkeitsrecht
Das Freizügigkeitsrecht ist ein EU-Recht, das eingeführt wurde, damit EU-Bürger in allen Mitgliedsstaaten wirtschaftlich aktiv sein können.
Auch jetzt ermöglicht es Bürgern der EU-Mitgliedsstaaten, sogenannten Unionsbürgern, sich frei in der EU zu bewegen. Du darfst in alle EU-Staaten einreisen, Dich dort aufhalten und dort auch arbeiten – selbstständig, unselbstständig, dauerhaft oder vorübergehend.
Man nennt das Freizügigkeitsrecht auch das Recht der freien Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes.
Als freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger hast Du Anspruch auf Elterngeld. Dabei musst Du natürlich alle weiteren Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld erfüllen:
- Du musst arbeiten und Deine Arbeitszeit für die Elternzeit verringern
- Das Kind muss mit Dir in einem Haushalt leben.
Wer ist nicht freizügigkeitsberechtigt?
Freizügigkeitsberechtigt sind grundsätzlich nur EU-Bürger. Menschen, die außerhalb der EU leben, haben kein Freizügigkeitsrecht.
Aber auch unter EU-Bürgern gibt es solche, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind. Nicht-Erwerbstätige EU-Bürger müssen nämlich über eine Krankenversicherung und „ausreichende Existenzmittel“ verfügen, um das Freizügigkeitsrecht für sich beanspruchen zu können. Das bedeutet:
Bist Du nicht erwerbstätig, z.B. als Rentner, Student oder Arbeitsloser, dann musst Du einen Krankenversicherungsschutz haben und genügend Geld besitzen, um Deinen Aufenthalt im Ausland zu finanzieren, ohne Sozialhilfeleistungen beziehen zu müssen.
Nicht freizügigkeitsberechtigt sind aber auch Menschen, die auch Nicht-EU-Ländern kommen und sich in der EU niederlassen, z.B. um hier zu studieren oder eine Ausbildung zu absolvieren, oder auch um einen befristeten Arbeitsvertrag zu erfüllen.
Auch Kriegsflüchtlinge und Asylbewerber sind nicht freizügigkeitsberechtigt.
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Jetzt Elterngeld beantragen!Bekomme ich als Ausländer ohne Freizügigkeitsrecht Elterngeld?
Auch diese Antwort ist nicht einfach zu geben, denn: Es kommt drauf an!
Und zwar ist der Anspruch auf Elterngeld als nicht freizügigkeitsberechtigter Mensch abhängig von Deiner Aufenthaltserlaubnis.
Gehst Du in Deutschland einer unbefristeten Beschäftigung nach, dann hast Du normalerweise den Anspruch auf Elterngeld. Auch eine Niederlassungserlaubnis gibt Dir den Anspruch. Und auch wenn Du keine Niederlassungserlaubnis, aber eine Arbeitserlaubnis für eine unbefristete Erwerbstätigkeit hast, kannst Du Elterngeld bekommen.
Besitzt Du aber eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu studieren oder eine Ausbildung zu machen, dann hast Du keinen Anspruch auf Elterngeld. Das gleiche gilt bei einem befristeten Arbeitsvertrag.
Elterngeld als Kriegsflüchtling
Eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Flucht aus einem Kriegsland gibt Dir keinen Anspruch auf Elterngeld. Bist Du allerdings aufgrund eines Härtefalls seit mehr als drei Jahren in Deutschland und bist hier erwerbstätig oder hast Sozialleistungen bezogen, dann kannst Du Elterngeld beziehen! Die Aufenthaltserlaubnis darf nur nicht befristet sein.
Bei Asylbewerbern und geduldeten Ausländern ist dies nicht der Fall, diese haben kein Anrecht auf Elterngeld.
Elterngeld bei Eltern aus Marokko, Algerien, Tunesien und der Türkei
Ein Assoziationsabkommen mit diesen Ländern ergibt spezielle Regelungen. Wenn Du Arbeitnehmer bist und aus einem der oben genannten Ländern stammst, hast Du Anspruch auf Elterngeld, unabhängig davon, ob Du eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Für den Anspruch musst Du nur in einer deutschen Sozialversicherung sein, z.B. der Renten- oder Arbeitslosenversicherung.
Alex
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