Der Geschwisterbonus – So bekommst Du mehr Elterngeld


Juhuu, Ihr seid schwanger – und das nicht zum ersten Mal! Ein Geschwisterchen ist etwas ganz Besonderes und Tolles für den kleinen Erdenbürger, den Du schon hast. Und natürlich auch für Dich!

Damit Du Dich auch in finanzieller Hinsicht freuen kannst, erzählen wir Dir im Folgenden vom Geschwisterbonus, den Du beim Elterngeld bekommst.

Elterngeld beim zweiten oder dritten Kind

Ob zweites, drittes, viertes… Kind: Natürlich bekommst Du jedes Mal Elterngeld! Auch wenn Du noch in der Elternzeit bist, Elterngeld beziehst und dabei wieder schwanger wirst, erhältst Du auch für das zweite Kind Elterngeld. 

Allerdings zählt dann das Elterngeld für Kind Nr. 1 als Einkommen. Du erhältst eventuell also nicht so viel Elterngeld wie für Dein erstes Kind. Sollte Dir bei der Berechnung des Elterngelds weniger als 300€ zustehen, dann bekommst Du trotzdem den Mindestbetrag von 300€ beim Basiselterngeld (150€ beim ElterngeldPlus). 

Zusatzgeld: Der Geschwisterbonus

Zusätzlich gibt es aber noch eine weitere Förderung: Den Geschwisterbonus! Eine Förderung, die Du bekommst, wenn zusätzliche Kinder mit Dir im Haushalt leben. Das müssen dabei nicht Deine eigenen Kinder sein, sondern können auch die Kinder Deines Partners sein. Dafür müssen Dein Partner und Du aber verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. 

Wie hoch ist der Geschwisterbonus?

Der Geschwisterbonus beträgt 10% Deines aktuellen Elterngelds. Diese Summe bekommst Du jeden Monat als Bonus dazu.

Der Mindestsatz für diese 10% beträgt 75€. Das bedeutet: Wenn die 10% weniger als 75€ betragen, dann wird der Geschwisterbonus so erhöht, dass Du wenigstens 75€ zusätzlich bekommst.

Die Höchstsumme des Geschwisterbonus liegt bei 180€, das wären dann 10% des Maximalsatzes von 1.800€. 

Was sind die Voraussetzungen für den Geschwisterbonus?

Den Geschwisterbonus erhältst Du,

  •  wenn in Deinem Haushalt bereits ein Kind unter 3 Jahren lebt

ODER

  • wenn in Deinem Haushalt bereits zwei Kinder unter 6 Jahren leben

ODER

  • wenn in Deinem Haushalt bereits ein behindertes Kind unter 14 Jahren lebt

Zwillinge bzw. Mehrlinge zählen dabei jeweils als ein Kind. 

Bei einem Adoptivkind gilt das Alter des Adoptivkindes ab dem Zeitpunkt, an dem Du das Kind in Deinen Haushalt aufgenommen hast. Ab dem 14. Lebensjahr bekommst Du für dieses Kind aber keinen Geschwisterbonus mehr. 

Wie lange bekomme ich den Geschwisterbonus?

Du hast so lange Anspruch auf den Geschwisterbonus, wie Du die Voraussetzungen erfüllst. Der letzte Monat, in dem Du den Geschwisterbonus bekommst, ist also der, in dem das unter 3-jährige Kind seinen dritten Geburtstag feiert bzw. eins der unter 6-jährigen Kinder sechs Jahre alt wird. 

Ein Beispiel zum Geschwisterbonus:

Laura und Johann haben einen Sohn, den kleinen Jasper. Laura ist wieder schwanger. Jasper ist 2 Jahre und 4 Monate alt, als die kleine Amelie auf die Welt kommt. 

Laura beantragt nun erneut Elterngeld für Amelie und erhält 1.200€ pro Monat. Dazu erhält sie den Geschwisterbonus in Höhe von 10%, also 120€ pro Monat. Insgesamt bekommt sie somit 1.320€ pro Monat. 

8 Monate später hat Jasper seinen 3. Geburtstag im Mai. Der Mai ist somit der letzte Monat, in dem Laura den Geschwisterbonus erhält. Die letzten Monate der Elternzeit bekommt sie KEINEN Geschwisterbonus, sondern nur die 1.200€ normales Elterngeld.  

Johann möchte auch zwei Monate Elterngeld beziehen. Um in dieser Zeit auch den Geschwisterbonus zu erhalten, muss er die zwei Monate innerhalb der Zeit nehmen, in der Jasper noch nicht 3 Jahre alt ist. 

Gibt es auch einen Geschwisterbonus bei Zwillingen?

Bei Zwillingen bekommst Du leider kein doppeltes Elterngeld, sondern den Mehrlingszuschlag.

Hier findest Du mehr Infos über den Mehrlingszuschlag beim Elterngeld.

Was für einen Antrag muss ich für den Geschwisterbonus stellen?

Für den Geschwisterbonus musst Du keinen zusätzlichen Antrag stellen, sondern gibst die entsprechenden Informationen einfach im normalen Antrag auf Elterngeld an. Du bekommst den Bonus dann automatisch und musst nur bei der Antragstellung auf Elterngeld zusätzliche Dokumente hinzufügen (z.B. die Geburtsurkunde des Kindes).  

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Kindergeld bei mehreren Kindern 

Kindergeld wird für jedes Kind ausgezahlt. Du bekommst für die ersten beiden Kinder jeweils 204 €, für Kind Nr. 3 bekommst Du 210 € und Nr. 4 erhält 235 €. 

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